Strategien


Ratschläge vom Rechtsanwalt

3 rechtliche Fallstricke im Social Web

Andrea König schreibt seit 2008 für CIO.de. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit für die CIO-Redaktion sind Themen rund um Karriere, soziale Netzwerke, die Zukunft der Arbeit und Buchtipps für Manager. Die Arbeit als freie Autorin für verschiedene Redaktionen ist mittlerweile kein Vollzeitjob mehr - hauptberuflich arbeitet sie als PR-Beraterin bei einer Hamburger Kommunikationsagentur.
In Sozialen Netzwerken lauern rechtliche Fallstricke. Wir zeigen drei und geben Tipps. Dazu gehört zum Beispiel die Einführung einer Social Media Policy.
Wer mit dem Unternehmen auf Facebook aktiv ist, sollte die Nutzungsbedingungen kennen.
Wer mit dem Unternehmen auf Facebook aktiv ist, sollte die Nutzungsbedingungen kennen.
Foto: Facebook

Der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schwenke vergleicht Social MediaSocial Media mit einer Party: Viele Dinge geschehen schnell, authentisch und spontan. Das hat natürlich seinen Reiz, doch dadurch ist auch die Fehleranfälligkeit viel größer. In einem Webinar des Hosting-Anbieters Verio erläutert Schwenke, welche rechtlichen Fallstricke Unternehmen im Web 2.0 erwarten. Alles zu Social Media auf CIO.de

Zahlreiche Unternehmen wollen im Bereich Social Media mitmischen, doch viele haben die Nutzungsbedingungen der Seiten überhaupt nicht gelesen. "Ich selbst habe ein Wochenende für die Nutzungsbedingungen von Facebook benötigt", sagt Schwenke.

1. Berufliches und Privates trennen

Rechtsanwalt Thomas Schwenke kennt die rechtlichen Fallstricke in sozialen Netzwerken - zum Beispiel das fehlende Impressum.
Rechtsanwalt Thomas Schwenke kennt die rechtlichen Fallstricke in sozialen Netzwerken - zum Beispiel das fehlende Impressum.
Foto: Thomas Schwenke

Schwenke rät zu einer klaren Trennung von Beruflichem und Privatem. "Wenn eine Kommunikation kommerziell ist, dann muss sie als solche gekennzeichnet werden." Bei FacebookFacebook dürfen kommerzielle Inhalte zum Beispiel nur auf Seiten verbreitet werden. Sich ein Profil anzulegen und dort Unternehmensinhalte zu verbreiten, ist in den Nutzungsbedingungen untersagt. Alles zu Facebook auf CIO.de

Wenn Privatleute auf TwitterTwitter auch über ihren Job schreiben, rät Schwenke: Man sollte transparent darauf hinweisen, für welches Unternehmen man arbeitet. Der Rechtsanwalt empfiehlt Angestellten darüber hinaus, die eigene Meinung klar zu kennzeichnen. Zum Beispiel mit der folgenden Formulierung auf einem privaten Account: "Alles was ich hier sage, ist meine private Meinung, die nichts mit meinem Arbeitgeber xy zu tun hat." Alles zu Twitter auf CIO.de

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