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6 Rechtstipps für "Bring Your Own"

Werner Kurzlechner lebt als freier Journalist in Berlin und beschäftigt sich mit Rechtsurteilen, die Einfluss auf die tägliche Arbeit von Finanzentscheidern nehmen. Als Wirtschaftshistoriker ist er auch für Fachmagazine und Tageszeitungen jenseits der IT-Welt tätig.
  • Viertens ist auf die Lizenzierung für Unternehmenssoftware auf den von Mitarbeitern mitgebrachten Geräten ebenso zu achten wie auf die Lizenzierung von Apps für dienstliche Nutzung.

Richtlinien für private Daten und E-Mails sind ein Muss

  • Bei der Kostenregelung ist fünftens auch auf die steuerlichen Folgen für Unternehmen und Mitarbeiter ein Augenmerk zu richten.

  • Sechstens sollten Richtlinien für BYOD-Geräte sowie private Daten und E-Mails entwickelt werden.

„Diese Aspekte und ihre Lösungen stehen in Wechselbeziehungen“, so Schweinoch. „Ein Vorgehen, das rechtliche Themen nicht proaktiv einbindet, führt nicht nur zu überflüssigem Aufwand, sondern vor allem auch zu Haftungsrisiken für Unternehmen und Management.“

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