Hätten Sie es gewusst?

8 Dinge, die Sie noch nicht über Facebook wissen

14.09.2011
Von Tobias Weidemann

Wussten Sie eigentlich schon, dass...

... Sie verstorbene Personen, die sich zu Lebzeiten ein Profil auf Facebook erstellt haben, mittels dieser Spezialseite melden können? In einem derartigen Fall bietet Ihnen die Plattform an, das Profil wahlweise in eine Gedenkseite umzuwandeln oder aber zu löschen.

... Facebook ursprünglich als Kommunikationsplattform für Studierende der Harvard University entwickelt wurde? Zum damaligen Zeitpunkt, man spricht vom Frühjahr 2004, stand die Webseite ausschließlich dieser Personengruppe zur Verfügung. Erst seit 2007 kann sich auch die breite Öffentlichkeit bei Facebook anmelden.

Facebooks AGB-Profil-Seite

... Facebook ein eigenes Profil eingerichtet hat, über das Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekanntgegeben werden? Besuchen Sie die Facebook Site Governance und treten Sie der Gruppe bei, um aktuelle Nachrichten direkt in Ihren News Feed weiterzuleiten.

... die Plattform erst im Jahr 2008 ins Deutsche übersetzt worden ist?

... Sie E-Mail-Adressen, mit denen Sie in der Vergangenheit Einladungen für Facebook an Ihre Bekannten verschickt haben, über diese Spezialseite wieder aus dem System löschen können? Um diese Seite betrachten zu können, müssen Sie eingeloggt sein. Hier gibt Ihnen Facebook übrigens auch Aufschluss darüber, ob Ihre Einladungen von den entsprechenden Personen erwidert wurden. (PC-Welt)

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