Tipps vom IT-Rechtsanwalt

9 Ratschläge für Outsourcing-Verträge

16.12.2011
Von Kolja Kröger

8. Geistiges Eigentum schützen: "Das ist alles andere als trivial", sagt IT-Rechtsexperte Thomas Jansen, "gerade im 21. Jahrhundert." Der Kunde sollte nicht dafür haften, wenn die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software Rechte Dritter verletzt, etwa wegen der unberechtigten Nutzung fremder Codes. "Den Programmierern fehlt oft das Bewusstsein dafür", sagt Jansen. Wenn der Anbieter zum Beispiel Codes aus Open Source Programmbibliotheken verarbeitet, muss er für sicherstellen, dass die Lizenz auch seinem Kunden die Nutzung erlaubt.

Die Firmengeheimnisse schützen

Für den Kunden oft noch kritischer ist, wenn das eigene geistige Eigentum betroffen ist. So der Fall, wenn im Laufe eines Projektes neue Software entsteht." Ein Anbieter lernt die Prozesse beim Kunden sehr genau kennen. Wenn er speziell dafür ein neues Tool entwickeln kann, wird er damit oft auf offene Ohren treffen." Aber wenn er das Programm für Daimler schreibt, will der Autobauer sicher nicht, dass sein Partner mit dem Programm zu BMW rennt.

9. Die richtige Exit-Strategie: Im schlimmsten Fall trennen die Partner sich, bevor sie ihr Projekt vollendet haben. Um dafür vorzusorgen, rät Jansen zu einem Exit-Plan. Er definiert, was der Anbieter noch zu erledigen hat, wenn er aus dem Projekt aussteigt: Dass er zum Beispiel Trainings für die Mitarbeiter des neuen Partners durchführt, oder das Verträge mit Subunternehmern zum neuen Anbieter übertragen werden. Auch wie dies im Einzelnen zu vergüten ist, regelt ein Exit-Plan.

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