Zehn-Jahres-Frist vom Tisch

Abschreibung von ERP-Anwendungen künftig über fünf Jahre

07.04.2005
Von Ingo Butters
Die umstrittene Neuregelung der steuerlichen Abschreibung von Software fällt offenbar weniger weit reichend aus als erwartet. Wie CIO-Online aus dem Bundesfinanzministerium erfuhr, soll nur die Abschreibung für ERP-Anwendungen auf fünf Jahre festgeschrieben werden. Branchenverbände hatten befürchtet, dass künftig jede Software über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden muss.

Auslöser der Diskussion war ein Erlass des Bremer Finanzsenators vom September vergangenen Jahres. Darin wurde die steuerliche Abschreibung für die Anschaffung von ERP-Systemen auf zehn Jahre festgelegt. Bisher gibt es keine bundeseinheitlichen Vorschriften dazu, wie lange Software abgesetzt werden kann.

In der Folge war es zu heftigen Protesten von Branchenverbänden gekommen. Man fürchtete, dass die Anschaffung jeder Software über zehn Jahre abgeschrieben werden muss. Da die Anwendungen in der Regel aber nur sehr viel kürzer eingesetzt werden, warnte man vor einer steuerlichen Mehrbelastung in dreistelliger Millionenhöhe.

Wie eine Mitarbeiterin des im Bundesfinanzministerium zuständigen Referats nun gegenüber CIO-Online erklärte, sollen jedoch nur die Fristen für die Abschreibung von ERP-Systemen auf fünf Jahre festgeschrieben werden. Ein entsprechender Beschluss ist auf einer gemeinsamen Tagung der zuständigen Länderreferenten Mitte März in Berlin gefasst worden. Ein Erlass ist bereits ausgearbeitet. Jetzt wird gehofft, so hieß es aus dem Finanzministerium, dass der Beschluss spätestens bis Ende des Jahres, "hoffentlich aber früher" umgesetzt werden kann.

Verbände plädieren für Drei-Jahres-Frist

Dem entgegen stehen allerdings noch zwei Punkte: Einer der Ländervertreter hat gegen den Beschluss einen so genannten Abteilungsleitervorbehalt eingelegt. Offenbar richten sich die Bedenken aber nur gegen einzelne Details der Verordnung, nicht gegen den Plan als Ganzes.

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