Zehn-Jahres-Frist vom Tisch

Abschreibung von ERP-Anwendungen künftig über fünf Jahre

07.04.2005
Von Ingo Butters

Weitere Veränderungen könnten sich dadurch ergeben, dass Verbänden in den kommenden Wochen Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden soll. Anja Olsok, Steuerexpertin beim Branchenverband Bitkom, sagte: "Es ist ein schöner Teilerfolg für uns, dass die Zehn-Jahres-Frist offenbar vom Tisch ist." Allerdings werde man sich dafür einsetzen, die geplante Frist von fünf auf drei Jahre zu verkürzen.

Jean-Christian Jung von der Beratungsfirma Pierre Audoin Consulting hält die geplante Fünf-Jahres-Frist dagegen für vernünftig: "ERP-Systeme sind mittlerweile das Rückgrat vieler Unternehmen, sodass ein Wechsel in kürzeren Zyklen praktisch nicht in Frage kommt." Nur in wenigen Branchen sei ein schnellerer Wechsel nötig.

Weitere Meldungen:

SAP-Anwender setzen weiter auf R/3
Mittelstand erhöht Ausgaben für ERP-Systeme
Finanz-IT setzt stärker auf ERP-Standardisierung

Bücher zu diesem Thema:

Praxis des IT-Rechts
Strategisches IT-Management

Studie aus diesem Bereich:

Führende Standard-Software-Unternehmen in Deutschland

Zur Startseite