Name, Farbe, Klang

ADAC, Post, Telekom: So werden Marken geschützt

19.06.2014
Ob Coca-Cola, BMW, oder Louis Vuitton - Marken sind für viele Waren oder Dienstleistungen von enormer Bedeutung. Für den dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg sind sie häufig unverzichtbar.
Das Gelb des ADAC ist eine Farbmarke und daher geschützt.
Das Gelb des ADAC ist eine Farbmarke und daher geschützt.
Foto: ADAC

Das hat einige Gründe, etwa den Wiedererkennungswert, aber auch das Bild, dass sich die Kunden von einem Produkt machen. Die Marke ist im Wortsinn für das Image eines Unternehmens prägend - und damit oft viel Geld wert. Das lockt Nachahmer und Fälscher, längst nicht nur in der Modebranche. Das Gegenmittel lautet Markenschutz.

In Deutschland ist das Patent- und Markenamt zuständig. Geregelt ist der Schutz im Markengesetz mit seinen mehr als 160 Paragrafen und in Verordnungen. Geschützt werden kann viel. Der Name natürlich, aber auch Buchstaben, Farben oder Töne. Die Deutsche Telekom etwa hat sich den Farbton Magenta geschützt, auch das Gelb der Deutschen Post ist eine Farbmarke, genauso wie das Gelb des ADAC oder das Lila der Milka-Schokolade. Auch das Blau von Nivea war bereits im Markenregister eingetragen. Die Hürden für eine Eintragung sind hoch, aber überwindbar. Dennoch gibt es häufiger Streit. Dann sind die Gerichte am Zug. (dpa/rs)

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