Umdenken für Amazon & Co

Aus für Steuertricks und Briefkastenfirmen

05.10.2015
Globale Konzerne schieben Gewinne und Kosten über Ländergrenzen hin und her. Über legale Schlupflöcher senken sie ihre Steuerlast um Milliarden, der Fiskus geht leer aus. Damit soll nun Schluss sein.
Konzerne wie Apple, Amazon, Google oder Starbucks erzielen zwar hohe Gewinne, zahlen aber dank legaler Tricks und eines komplizierter Konstrukte bisher wenig oder gar keine Ertragssteuern. Das soll sich ändern.
Konzerne wie Apple, Amazon, Google oder Starbucks erzielen zwar hohe Gewinne, zahlen aber dank legaler Tricks und eines komplizierter Konstrukte bisher wenig oder gar keine Ertragssteuern. Das soll sich ändern.
Foto: dessauer - Fotolia.com

Als "Meilenstein" feiert die Politik den Aktionsplan, Multis wie Apple, Amazon oder Google müssen neue Wege ausloten, um ihre Steuerlast zu senken. Geht es nach den führenden Industrie- und Schwellenländern (G20) und der OECD, soll es legale Steuertricks nicht mehr geben. Die Industrieländer-Organisation OECD legte an diesem Montag 15 Maßnahmen und Empfehlungen gegen Steuergestaltung und Gewinnverlagerungen ("BEPS") vor. Die G20-Finanzminister wollen das Paket noch diese Woche beschließen. "Das ist das Aus für Steuertricks und Briefkastenfirmen", feiern die Initiatoren: "Das Versteckspiel hat ein Ende." Vorausgesetzt, der Plan wird auch umgesetzt, und die Schlupflöcher werden wirklich gestopft.

Worum geht es im Kampf gegen "aggressive Steuergestaltung"?

Konzerne wie Apple, Amazon, Google oder Starbucks erzielen zwar hohe Gewinne, zahlen aber dank legaler Tricks und eines komplizierter Konstrukte wenig oder gar keine Ertragssteuern. Sie verschieben Gewinne und Aktivitäten zwischen Hochsteuer- und Niedrigsteuerländern hin und her - auch unter Ausnutzung international nicht abgestimmter Steuerregeln und nationaler Schlupflöcher. Verlagert werden Patente, Markenrechte, Lizenzgebühren oder Darlehenszinsen in Tochterfirmen in Steueroasen und Niedrigsteuerländer. Das drückt den zu versteuernden Gewinn. Geschätzt wird, dass den Staaten pro Jahr weltweit zwischen 100 und 240 Milliarden US-Dollar verloren gehen.

Wie sollen die Schlupflöcher gestopft werden?

Vor einem Jahr legte die OECD die ersten sieben Maßnahmen für den Aktionsplan (BEPS/"Base Erosion and Profit Shifting") vor, der Rest folgt jetzt. Es gehe nicht um eine Neuaufteilung eines größer werdenden Steuerkuchens unter Ländern, sondern das Ende der "Nicht-Besteuerung", heißt es. Im Kern soll vermieden werden, dass Firmen nach allerlei Transaktionen am Ende in keinem der beteiligten Länder besteuert werden. Sie sollen künftig dort an den Fiskus zahlen, wo sie Produkte fertigen und Patente entwickeln - und nicht dort, wo Briefkastenfirmen unterhalten werden. Schädlicher Steuerwettbewerb soll vermieden, aggressive Gestaltung offengelegt werden. Betroffene Länder erhalten einen Überblick über die Aufteilung von Erträgen und Steuern global agierender Konzerne.

Passt im Zeitalter der Digitalisierung der Begriff "Betriebsstätte"?

Die Regeln zur Besteuerung von Betriebsstätten sind teils fast 100 Jahre alt. In Zeiten von Internet und Onlinehandel ist es aber schwierig zu klären, welchem Land Geschäfte sowie Produkte und damit Gewinne und Steuern zuzuordnen sind. Der Begriff der "Betriebsstätte" wird angepasst. Warenlager etwa waren bisher keine Betriebsstätte. Das könnte sich nun ändern - je nach Zweck.

Geht es nur um Internet-Riesen und ihre Geschäftsmodelle?

Nein. Gelöst werden soll auch das Problem der "doppelten Nichtbesteuerung". Das passiert, wenn zwei Länder die Rechtsform eines Unternehmen und die Transfers unterschiedlich einstufen, so dass Zahlungsströme gar nicht mehr besteuert werden. Tochterfirmen machen Zahlungen an ihre Zentrale im Ausland als Zinsen steuermindernd geltend, die Konzernmutter aber streicht das Geld als steuerfreie Dividende ein. Konzerne sollen sich auch nicht mehr arm rechnen können, indem Mutter und Töchter völlig überhöhte Preise für interne Leistungen untereinander verrechnen.

Locken Länder auch künftig mit Anreizen, droht neuer Steuerwettlauf?

Davon ist auszugehen. Bei Absprachen einzelner Länder für Konzerne - den "Tax Rulings" - soll es aber mehr Transparenz geben und fairer zugehen. Auch die EU-Kommission wurde aktiv, nachdem bekanntgeworden war, dass Luxemburg Konzerne mit Steuerzusagen ins Land gelockt und ihnen Steuern erspart hatte - die "Luxleaks"-Affäre. Auch "Lizenz-" oder "Patent-Boxen" sind Lockmittel. So besteuern Länder Einkünfte aus Lizenzen oder Patente minimal, ohne dass dort tatsächlich geforscht und entwickelt wird. Künftig soll ein solcher Rabatt nur noch gewährt werden, wenn dort auch wirklich geforscht wird.

Leistet das nicht Abwanderungen Vorschub, wo könnte es haken?

Die Gefahr besteht. Zwar dürfte auch Deutschland eine "Patentbox" als Steuerbegünstigung einführen, um Forschung anzukurbeln und Aktivitäten zu halten. Andere Länder könnten den Bonus aber noch unterbieten. Es drohen aber auch rechtliche Probleme: Es gibt schon erste Gerichtsurteile, wonach der Datenaustausch unter Ländern ein Verstoß gegen das Steuergeheimnis sei und daher Deutschland vorerst untersagt werde. Auch ist nicht ausgemacht, dass der deutsche Fiskus durch den Aktionsplan automatisch unterm Strich mehr einnimmt.

Wie verbindlich ist der BEPS-Aktionsplan überhaupt?

Es ist kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Teils handelt es sich um Empfehlungen. Zunächst einmal haben das "nur" Regierungen vereinbart. Jetzt müssen die Parlamente Gesetze beschließen, und die Maßnahmen müssen auch umgesetzt werden. 4 der 15 Aktionen - quasi Mindeststandards - sollen auf alle Fälle umgesetzt werden. In manchen Ländern besteht die Sorge, dass die nur für den Fiskus gedachten Angaben von Konzernen missbraucht werden könnten von Wettbewerbern - auch wenn es keinesfalls um hochsensible Daten gehen soll. Das Paket soll so angelegt sein, dass es wenig Sinn macht, bei Einzelmaßnahmen auszuscheren. Die G20 planen eine Überwachung, "schwarze Listen" und einen "Pranger" wird es wohl nicht geben. (dpa/rs)

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