Vorwurf von Copyright-Verletzungen

Auslieferungspoker um Kim Dotcom

30.07.2013
Der Kampf des deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom gegen eine Auslieferung an die USA geht in eine neue Runde.

Am Dienstag begann eine Anhörung vor dem obersten Gericht Neuseelands. Dort wollten Dotcoms Anwälte argumentieren, dass die US-Bundespolizei FBI ihre Anklagepunkte im Einzelnen offenlegen muss,
ehe Richter in Neuseeland über die Auslieferung entscheiden können. Das FBI hat nur eine Zusammenfassung ihrer Klage nach Neuseeland geschickt. Ein niedrigeres Gericht hatte das ausreichend genannt. Dotcom legte dagegen Berufung ein.

Die US-Behörden werfen dem 39 Jahre alten Deutschen, der auch die finnische Staatsbürgerschaft besitzt, Copyright-Verletzungen in großem Stil vor. Auf der von ihm gegründeten Datentauschplattform Megaupload sei geschütztes Material verbreitet worden, ohne Copyright-Gebühren zu zahlen. Der Schaden belaufe sich auf eine halbe Milliarde Dollar. Dotcom argumentiert, er habe nur eine Plattform zur Verfügung gestellt. Er wehrt sich gegen die Auslieferung. Der in Kiel als Kim Schmitz geborene Unternehmer lebt seit einigen Jahren in Neuseeland.

Dotcom war selbst nicht im Gericht. Eine Entscheidung des obersten Gerichts wurde erst in einigen Wochen erwartet. Das Auslieferungsverfahren findet voraussichtlich erst nächstes Jahr statt. (dpa/rs)

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