US-Behörde macht Weg

Bezahlte Überholspur im Netz

24.04.2014
Die US-Kommunikationsbehörde FCC will neue Regeln für den Internetverkehr bekannt geben. Sie könnten es Firmen in den USA erlauben, ihre Inhalte schneller zu den Nutzern zu schicken. Wird damit nun ein Zwei-Klassen-Internet vorbereitet?

Die US-Kommunikationsbehörde FCC will laut Medienberichten den Weg für bezahlte Überholspuren im Netz freimachen. Der Vorstoß sei Teil einer Neufassung der Regeln zur sogenannten Netzneutralität, wie das "Wall Street Journal" und die "New York Times" berichteten. Unternehmen wie Disney, Netflix oder GoogleGoogle sollen demnach die Möglichkeit bekommen, ihre Dienste mit garantierter Qualität zum Kunden zu bringen. Dafür müssten die Firmen den Internetanbietern wie Comcast oder Verizon einen Aufpreis zahlen. So könnte beispielsweise ein Video-Streamingdienst sicherstellen, dass Nutzer die Filme ohne Ruckeln sehen können. Alles zu Google auf CIO.de

Eine solche Regelung wäre eine Abkehr vom bisherigen Prinzip der Netzneutralität, nach dem alle Datenpakete im Internet gleich behandelt werden müssen. Damit müssen für Internetnutzer alle Dienste gleich gut und schnell funktionieren. Verfechter der Netzneutralität befürchten, dass ohne diese Regel kleinere Firmen benachteiligt würden. Sie könnten sich die Extra-Zahlungen an die Internetanbieter womöglich nicht leisten und müssten dann mit einer schlechteren Übertragungsqualität rechnen. Nach dem Motto: Wer es sich nicht leisten kann, auf die Überholspur zu wechseln, steht im Stau.

Keine Abkehr von der Netzneutralität

Allerdings blieb zunächst unklar, wie die neuen Regeln der US-Behörde im Detail aussehen sollen. FCC-Chef Tom Wheeler betonte, es gebe keine grundsätzliche Abkehr von der Netzneutralität. Es werde weiterhin keine Diskriminierung einzelner Inhalte geben. Von einer Kehrtwende wollte der Behördenchef nichts wissen. In den Medienberichten hieß es auch, Internetanbieter sollten keine Inhalte blockieren oder drosseln dürfen. Die FCC will ihre Pläne am Donnerstag veröffentlichen.

Allerdings sollen den Berichten zufolge Verträge mit einzelnen Inhalte-Lieferanten wie Videodiensten oder Spieleanbietern erlaubt werden. Sie müssten "kommerziell angemessen" sein, schrieb das "Wall Street Journal". Was das bedeutet, wolle die FCC im Einzelfall entscheiden. Kritiker erklärten, dass die Schaffung einer garantierten Qualitätsklasse zwangsläufig andere Angebote benachteilige. "Der Kern eines 'kommerziell angemessenen' Standards ist Diskriminierung", sagte Michael Weinberg von der Verbraucherschutz-Gruppe Public Knowledge der "New York Times". Das widerspreche der Netzneutralität.

Die Entscheidung der US-Behörde könnte eine Signalwirkung für europäische und deutsche Regelungen haben. Die Netzneutralität ist auch hier umkämpft. Zuletzt sprach sich das EU-Parlament nachdrücklich für eine Gleichbehandlung von Inhalten im Internet aus.

Die FCC reagiert mit dem neuen Vorstoß auch auf zwei Gerichtsurteile. Ein Berufungsgericht hatte im Januar eine Regel der FCC gekippt, die die Netzneutralität sichern sollte. Der US-Telefonanbieter Verizon hatte dagegen geklagt. (dpa/tö)

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