Cloud Computing

Blick in die Blackbox

31.08.2011
Ima Buxton arbeitet als freie Redakteurin in München. Sie schreibt schwerpunktmäßig zu Strategie- und Trendthemen.

EU-Standardverträge greifen nicht

"In diesen Fällen greifen so genannte ‚Model Clauses’, das sind Standardverträge, die von der EU vorgegeben werden", erläutert Krieg. "Danach müssen Outsourcing-Verträge mit dem Unternehmen abgeschlossen werden, das die Daten verwaltet, das heißt - in unserem Beispielfall - mit der Muttergesellschaft des Anbieters in den USA. Doch die bietet derzeit nur Verträge mit den europäischen Vertretungen seines Konzerns an." Hinzu kommt, dass die Model Clauses die Vergabe für die Auftragsdatenverarbeitung nur für Länder vorsieht, die als sichere Drittländer gelten. "Die USA gehören per se nicht dazu, allerdings können Unternehmen mit einer so genannten ‚safe harbour‘- Zertifizierung diese Vorgaben möglicherweise noch erfüllen", wirft Krieg ein. "Doch was ist mit den Sub-Unternehmern etwa in Asien als Teil des ,follow the sun‘- Arbeitsprinzips? Als Outsourcer müssen wir uns regelmäßig vor Ort davon überzeugen, dass die ausführenden Betriebe die Sicherheitsrichtlinien einhalten. Das scheitert aber bereits daran, dass den Anbietern schon das Erstellen von Listen aller ihrer Sub-Unternehmen Schwierigkeiten bereitet."

Rechtsgültige Verträge momentan nicht möglich

Unmöglich also einen rechtsgültigen Vertrag zu Papier zu bringen. "Wir haben alle laufenden Gespräche mit Anbietern erst einmal auf Eis gelegt", resümiert Krieg. "Einige Anbieter haben von sich aus um eine Auszeit gebeten, um ein compliance-konformes Angebot erarbeiten zu können." Zurzeit arbeitet die Fraport als Übergangslösung mit einem deutschen Anbieter zusammen und harrt der Dinge. Die rechtliche Lage ist kompliziert. Doch Krieg möchte nicht als Kritiker allzu rigider Datenschutzrichtlinien verstanden werden. Er weiß im Gegenteil die strengen Vorgaben im Bereich der Datensicherheit zu schätzen. "Doch die Zukunft der globalen Public Cloud", prognostiziert Krieg, "kann erst beginnen, wenn die Outsourcing-Verträge auf rechtlich solider Basis stehen: Da müssen die außereuropäischen Anbieter erst noch ihre Hausaufgaben machen".

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