Nach HRS

Bundeskartellamt will auch Booking.com Bestpreisklauseln verbieten

02.04.2015
Das Bundeskartellamt kämpft weiter gegen die Macht der Hotel-Buchungsportale. Nach HRS nehmen die Wettbewerbshüter jetzt den Marktführer Booking.com ins Visier.

Das Bundeskartellamt hat im Kampf gegen die Macht der Hotel-Buchungsportale die nächste Runde eingeläutet. Die Wettbewerbsbehörde will nun auch Deutschlands größtem Hotelportal Booking.com die Anwendung von Bestpreisklauseln verbieten. Die Wettbewerbsbehörde teilte am Donnerstag mit, sie habe das Hotelportal abgemahnt, weil es sich nach wie vor von den Partnerhotels den jeweils günstigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren lasse. Booking.com zeigte sich enttäuscht über das Vorgehen der Behörde.

Das Bundeskartellamt sieht in den Bestpreisklauseln eine Einschränkung des Wettbewerbs. Die Regelungen seien nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. In Wirklichkeit behinderten sie jedoch den Wettbewerb zwischen den Hotel-Buchungsplattformen - zum Nachteil der Kunden. Denn auch Buchungsportale, die niedrigere Provisionen von den Hotels verlangten, könnten dadurch keine niedrigeren Hotelpreise anbieten. Neuen Wettbewerbern werde der Markteintritt erschwert.

Die Wettbewerbsbehörde hatte zuvor bereits dem Hotel-Buchungsportal HRS die Anwendung der umstrittenen Klauseln untersagt und dafür im Januar auch die Rückendeckung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bekommen. Diese Entscheidung sei inzwischen bestandskräftig, betonte die Behörde. Auch gegen das Portal Expedia läuft bei der Wettbewerbsbehörde ein Verfahren.

Booking.com zeigte sich enttäuscht, dass das Bundeskartellamt von dem Unternehmen angebotene Verpflichtungszusagen nicht akzeptierte. Das Bundeskartellamt betonte jedoch, die von Booking.com angebotenen Kompromissvorschläge seien nicht ausreichend. Vor dem Hintergrund der bestandskräftigen Untersagung der Bestpreisklauseln der HRS komme die Annahme einer weniger weitgehenden Maßnahme für den Marktführer Booking.com in Deutschland nicht in Betracht. Dies diene auch der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen. Schließlich habe HRS die Bestpreisklauseln bereits vor einem Jahr aus den Verträgen mit den Hotels beseitigt.

Booking.com kündigte an, es werde seine intensive Zusammenarbeit mit vielen nationalen Wettbewerbsbehörden in Europa fortsetzen, um das beste Ergebnis für Verbraucher und Hotelpartner zu erreichen. Man sei zuversichtlich, das am Ende eine Lösung für die gesamte Branche in Europa stehen werde. (dpa/tc)

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