Privatleute außen vor

Bundesregierung treibt Ausbau öffentlicher WLAN-Hotspots voran

12.03.2015
In Deutschland muss man WLAN-Zugängen in Cafés und öffentlichen Einrichtungen oft lange suchen. Das will die Bundesregierung ändern und die rechtlichen Regeln verbessern. Sie lässt allerdings Privatleute außen vor.

Betreiber von Cafés, Restaurants und öffentlichen Gebäuden in Deutschland sollen künftig leichter ein öffentliches WLANWLAN anbieten können. Das sieht ein am Donnerstag veröffentlichter Gesetzesentwurf der Bundesregierung (PDF-Link) vor. Cafébesitzern oder Hoteliers drohen bisher teure Abmahnungen, falls Nutzer über den angebotenen Internetzugang gegen Gesetze verstoßen - also etwa, wenn sie illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen. Mit dem WLAN-Gesetz sollen Anbieter eines öffentlichen Netzes mehr Rechtssicherheit erhalten. Alles zu WLAN auf CIO.de

"Deutschland fährt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich derzeit noch mit angezogener Handbremse", erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Mit dem Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung das ändern und ein breites Angebot an kostenlosem WLAN ermöglichen. Anbieter in Flughäfen, Cafés oder auch Rathäusern und Bibliotheken sollten nicht länger Gefahr laufen, für die Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften zu müssen. "Dies wird dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben", hofft der Wirtschaftsminister.

Damit will die Bundesregierung die rechtlichen Regeln klarstellen. Im Telemediengesetz ist zwar festgelegt, dass Internetprovider wie die Telekom nicht dafür geradestehen müssen, wenn ihre Kunden im Netz illegale Dinge tun. Für Privatleute hingegen gilt die sogenannte "Störerhaftung". Sie können für Nutzer ihres WLANs in die Verantwortung genommen werden. Für gewerbliche Betreiber öffentlicher WLAN-Zugänge war das bislang nicht klar geregelt. Viele Experten sehen darin auch die Ursache, dass es in Deutschland im internationalen Vergleich nur wenige öffentliche WLAN-Zugänge gibt.

Wer ein WLAN geschäftsmäßig im eigenen Café oder Hotel betreibt, soll künftig unter bestimmten Umständen nicht mehr für Rechtsverstöße der Nutzer haften. Dazu müsse das Zugangsgerät (Router) verschlüsselt sein, sieht der Gesetzentwurf vor. Zum andern müsse sich der Betreiber vom Nutzer zusichern lassen, dass dieser keine Rechtsverletzungen über den WLAN-Anschluss begehen wird. "Dazu reicht ein "Klick" auf eine entsprechende Erklärung, bevor sich der Nutzer im entsprechenden WLAN anmeldet", erklärte das Ministerium.

Die Erleichterungen des neuen WLAN-Gesetzes gelten allerdings nicht für Privatleute oder Vereine wie die Freifunker, die offene WLAN-Zugänge verbreiten wollen. "Private WLAN-Anbieter müssen ihre Nutzer zusätzlich namentlich kennen - das gilt beispielsweise für Familienmitglieder oder Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft", so das Ministerium. Verbindungsdaten der Nutzer müsse ein WLAN-Betreiber aber nicht speichern.

Beim Netzverein Digitale Gesellschaft stieß die Initiative der Regierung auf scharfe Kritik: "Mit dem Regierungsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verharrt Deutschland in der digitalen Steinzeit", erklärte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins. Der Netzverein hatte einen eigenen Vorschlag für ein Gesetz gemacht, den die Opposition unterstützt. Die Bundesregierung baue "unüberwindbare Hürden für private Betreiber auf, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen möchten", erklärte Geschäftsführer Sander. Das behindere Online-Wirtschaft, Tourismus und Zivilgesellschaft. (dpa/tc)

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