Kündigungsfrist, Freistellung, Altersvorsorge

Clevere Arbeitsverträge für Manager

Bettina Dobe war bis Dezember 2014 Autorin für cio.de.

Änderung der Eigentümerstruktur

Wer sich nicht gut mit den neuen Eigentümern versteht, kann kündigen.
Wer sich nicht gut mit den neuen Eigentümern versteht, kann kündigen.
Foto: berc - Fotolia.com

Eine Situation, die einigen bekannt vorkommen dürfte: Man fühlt sich als Vorstand in einem Unternehmen wohl und das Business läuft gut. Auf einmal übernimmt ein Investor die Zügel und die schöne Atmosphäre ist dahin. "Das sieht man immer wieder vor allem in Familienunternehmen: Familienmitglieder verkaufen ihre Anteile an einen Investor", sagt Hauptvogel. Das kann zu Spannungen führen. Hat ein Entscheider vorher gut verhandelt, kann er sich in solchen Situationen mit der Change-of-Control-Klausel mit Sonderkündigungsrecht retten. Ändert sich die Eigentümerstruktur, darf dann der Manager kündigen. Den neuen Eigentümer muss er nicht ertragen. Hat er noch klüger verhandelt, bekommt er sogar seine Restvergütung.

Altersvorsorge

Stelle weg, Betriebsrente weg? Das muss nicht sein. Mit cleveren Tricks können sich Entscheider auch die Altersversorgung erhalten. "Normalerweise ist die Betriebsrente weg, wenn man das Unternehmen verlässt", sagt Hauptvogel. "Außer, man ist länger als fünf Jahre angestellt, dann bleibt sie auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten", sagt er. Die Ansprüche werden, wie der Jurist in Gesetzesdeutsch formuliert, "unverfallbar". Nur leider werden gerade Vorstände wie die Trainer einer Fußballmannschaft allzu schnell ersetzt. Länger als fünf Jahre in einer Firma zu bleiben, fällt manchmal schwer. Was also tun?

Auch Manager sollten sich frühzeitig über die Betriebsrente Gedanken machen.
Auch Manager sollten sich frühzeitig über die Betriebsrente Gedanken machen.
Foto: Robert Kneschke - Fotolia.com

Zum einen können Manager eine Direktversicherung abschließen, die leicht von Unternehmen zu Unternehmen portabel ist. Die Betriebsrente wandert quasi mit. Zum anderen können Manager auch vertraglich aushandeln, dass ihre Ansprüche ab dem ersten Tag als "unverfallbar" behandelt werden und nicht erst nach fünf Jahren.

Manager, Geschäftsführer und Co. sollten ihre Arbeitsverträge also genau prüfen, bevor sie sie abschließen. Noch mehr Tipps für einen cleveren Arbeitsvertrag verrät Rechtsanwalt Hauptvogel im zweiten Teil, den wir in Kürze bringen. Dann lesen Sie, wie Sie eine Abfindung herausschlagen und wie Sie zur direkten Konkurrenz wechseln können.

Serie: Worauf Manager achten müssen

Teil 2: Mehr clevere Klauseln für Manager

Teil 3: So verhandeln Unternehmen richtig

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