Bundesgerichtshof

Computerhersteller zur Abgabe für Drucker und PCs verdonnert

03.07.2014
Computerhersteller müssen für bereits verkaufte Drucker und PCs in Deutschland nachträglich eine Abgabe zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.

Mit der Gebühr sollen Autoren oder Journalisten dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten Kopien von Büchern und Artikel anfertigen können. Das Urteil betrifft Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft worden sind. Seit 2008 ist eine Vergütung festgelegt. Auf die Hersteller könnte könnten nun Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe zukommen. Wie hoch die Abgabe für die Geräte ist, muss noch ermittelt werden.

Die Werke von Autoren, Übersetzern oder Journalisten sind urheberrechtlich geschützt und Kopien davon in der Regel kostenpflichtig. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hat daher vier Gerätehersteller verklagt. Die Gesellschaft vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten und verwaltet deren Tantiemen. Schriftsteller, Übersetzer und Journalisten erhalten nun nachträglich Geld. Die IT-Industrie hält Urheberrechtsabgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt, hat sich inzwischen aber auf einen Kompromiss eingelassen. (dpa/rs)

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