Manager-Pensionen

Das Beste zum Schluss

23.07.2007
Von Helene Endres und Klaus Werle

"Oft verlangt der neue Arbeitgeber aber, den alten Betriebsrenten-Vertrag beitragsfrei zu stellen und in das Modell der neuen Firma zu wechseln", sagt Burkhart Bertram von Loyas Private Finance in Hamburg, "das ist für den Mitarbeiter meist unvorteilhaft." Wird die Rente vom Arbeitgeber finanziert, ist sie allerdings nur portabel, wenn sie den Status der "Unverfallbarkeit" erreicht hat, was laut Gesetz derzeit nach fünf Jahren im Betrieb der Fall ist.

Gerade im Management kommt die Betriebsrente fast nur als arbeitgeberfinanzierte Direktzusage vor, weil man nur hier nahezu unbegrenzt steuerfrei einzahlen kann - bis zu 75 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Direktzusage aber ist in der Regel nicht übertragungsfähig. "Für Manager hat die Portabilität deshalb kaum eine Bedeutung", sagt Towers-Perrin-Mann Birkner, "dafür ist die Unverfallbarkeit umso wichtiger."

Aktuell wird auf europäischer Ebene debattiert, die Unverfallbarkeitsfrist auf zwei Jahre zu senken, um mehr Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Die deutsche Wirtschaft lehnt dies ab. "Damit würde die betriebliche Altersvorsorge um bis zu 20 Prozent teurer", warnt BDA-Präsident Dieter Hundt, "ebenso wichtig wie Mobilität ist das Interesse der Arbeitgeber an beständigen Belegschaften mit niedriger Fluktuation."

Von der Idee des goldenen Ankers

Diese Idee, Mitarbeiter über die Firmenpension als "goldenen Anker" ans Unternehmen zu binden, ist so alt wie die Betriebsrente selbst. Nur: Sie funktioniert nicht. An der Realität zumindest der Führungskräfte geht die EU-Diskussion vorbei.

"Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand aus Angst vor Verlust seines Versorgungsanspruchs nicht den Job gewechselt hätte", sagt Personalberater Nuß. "Es ist, als würde man einem Zehnjährigen sagen: 'Wenn du deine Hausaufgaben machst, kriegst du mit 18 ein Rennrad'", spottet Arbeitsrechtler Rölz.

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