Telekom-Projektleiter

De-Mail-Start für Privatleute erst Ende 2011

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

CIO.de: Wird es über das reine De-Mail-Produkt hinaus weitere Produkte von der Deutschen Telekom geben - ähnlich wie bei der Deutschen Post?

Mayer: Das De-Mail Gesetz regelt ausschließlich die sichere und nachweisbare elektronische Kommunikation zwischen einem Sender und einem Empfänger. Darüber hinausgehende Angebote sind in diesem Sinne nicht mehr „De-Mail“. Die Deutsche Telekom plant aber, als Full-Service-Provider auch hybride Versandangebote als Ergänzung zur De-Mail anzubieten.

Multidomain ist verbraucherfeindlich und behindert den Wettbewerb

CIO.de: Sind Sie mit dem De-Mail-Gesetz zufrieden? Was wünschen Sie sich für die Zukunft?

Telekom: "Die De-Mail sollte noch in weiteren Gesetzesvorhaben eine wichtige Rolle spielen."
Telekom: "Die De-Mail sollte noch in weiteren Gesetzesvorhaben eine wichtige Rolle spielen."
Foto: Telekom AG

Mayer: Wir begrüßen es sehr, dass das De-Mail-Gesetz im Mai gestartet ist, da hiermit endlich eine vergleichbare, elektronische Alternative zum bisherigen Papier gebundenen Briefverkehr möglich ist. Allerdings bedauern wir, dass auf der „Zielgeraden“ des Gesetzgebungsprozesses die für alle Angebote einheitliche De-Mail-Domain „de-mail.de“ durch einen Multidomain-Ansatz ersetzt wurde. Die Multidomain, das heißt jeder De-Mail-Provider kann seine eigene De-Mail-Domain selbst festlegen, ist verbraucherfeindlich und behindert den Wettbewerb.

Privatkunden müssen sich nun mehrere De-Mail-Domains merken. Dies fördert weder die Akzeptanz noch das Vertrauen in die neue Technik. Unternehmenskunden wiederum entstehen unnötige Kosten beim Wechsel. Dies behindert den Wettbewerb, weil Firmen Wechselkosten vermeiden und so beim Erstanbieter bleiben werden.

Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die De-Mail noch in weiteren Gesetzesvorhaben eine wichtige Rolle spielt. Mit dem geplanten E-Government-Gesetz der Bundesregierung zum Beispiel wird dies hoffentlich der Fall sein. Damit könnten dann qualifizierte, elektronische Signaturen, die für die Einhaltung der gesetzlichen Schriftformerfordernis heute noch notwendig sind, künftig beim Versand über De-Mail entfallen.

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der CW-Schwesterpublikation CIO.

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