Datenverarbeitung

Der Datenschutz in Europa

21.07.2013
Die bisherigen Datenschutzregeln der EU stammen aus dem Jahr 1995 und damit aus einer Zeit, in der weniger als ein Prozent der Europäer das Internet nutzten.

Seitdem haben die EU-Staaten die Richtlinie sehr unterschiedlich umgesetzt; technische Neuerungen haben neue Fragen aufgeworfen. Die EU-Kommission hat für die Reform daher eine Verordnung vorgeschlagen, die direkt anwendbar ist. Im Zentrum steht der Schutz der Privatsphäre im Internet.

So sollen Bürger das Recht erhalten, ihre Daten im Web löschen zu lassen ("Recht auf Vergessen"). Beim Wechsel des Anbieters sollen sie ihre Daten wie etwa Kontakte oder Fotos mitnehmen können. Bürger müssten die Genehmigung zur Datenverarbeitung, etwa die Nutzung für Werbezwecke, ausdrücklich erteilen - dies darf nicht stillschweigend vorausgesetzt werden.

Alle Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind, sollen die EU-Vorschriften einhalten müssen, sonst drohen Geldbußen bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes. Diese extra-territoriale Wirkung hat großen Widerstand hervorgerufen, weil Internetriesen wie GoogleGoogle, AmazonAmazon und FacebookFacebook amerikanische Konzerne sind. Die Datenweitergabe an US-Behörden oder Geheimdienste wird in dem Entwurf nicht explizit geregelt, dies wird diskutiert. (dpa/rs) Alles zu Amazon auf CIO.de Alles zu Facebook auf CIO.de Alles zu Google auf CIO.de

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