Wer bekommt den Brückentag?

Die 10 wichtigsten Regelungen zum Thema Urlaub

01.06.2015

9. Wie viele Urlaubstage darf ich ins nächste Jahr mitnehmen?

Trotz guter Urlaubsplanung kann es passieren, dass Sie Ihren Urlaub nicht innerhalb des Jahres aufbrauchen. Verfällt der Resturlaub? Nicht unbedingt. Sie dürfen die verbliebenen Urlaubstage unter bestimmten Bedingungen mit ins neue Jahr nehmen - wenn persönliche oder betriebliche Gründe dafür vorliegen, dass Sie Ihren vollen Jahresurlaub im vergangenen Jahr nicht nutzen konnten.

In jedem Fall müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren, dass Sie die restlichen Urlaubstage erst im kommenden Jahr aufbrauchen möchten. Andernfalls kann Ihr Anspruch verfallen.

Manche Unternehmen erlauben Ihren Mitarbeitern, ein paar Tage Resturlaub noch in das neue Jahr mitzunehmen. Ob dies auch für Sie gilt und bis wann Sie den Resturlaub spätestens nehmen müssen, können Sie im Arbeitsvertrag nachsehen oder bei der Personalabteilung erfragen.

Wenn Sie Resturlaub bis Ende März des darauffolgenden Jahres mitnehmen dürfen, verfällt der Anspruch nicht, wenn der Mitarbeiter die ersten drei Monate im neuen Jahr krank ist. In diesem Fall darf er den Resturlaub auch später nehmen. Er sollte dies allerdings bald tun.

Eine weitere Ausnahmeregelung beim Urlaub gilt für Mitarbeiter, die zum 31. Dezember noch keine sechs Monate im Unternehmen sind und den Urlaub aufgrund der Probezeit nicht nehmen konnten. Dann dürfen diese Arbeitnehmer die restlichen Urlaubstage bis zum Ende des folgenden Jahres aufbrauchen.

10. Ich plane in diesem Jahr keinen Urlaub und möchte die Urlaubstage lieber ausbezahlt haben. Was sagt das Arbeitsrecht dazu?

Das geht leider nicht. Die Möglichkeit, sich Urlaubstage vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen, gibt es nur in einem Fall: Wenn es wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, den Resturlaub zu nehmen.

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