Rechtsratschläge

Die ärgerlichen Kostenfallen bei Smartphones

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.

Inklusivminuten oder Frei-SMS: Auch bei speziellen Handytarifen mit angeblichen Gratiszugaben lauern allzu oft versteckte Kosten. So gelten die angebotenen Inklusivminuten oder Frei-SMS nur für bestimmte Netze (meist nur für das Netz des Anbieters) oder nur während bestimmter Uhrzeiten. Wer sich nicht an diese Bedingungen hält, muss meist kräftig draufzahlen. Zudem verfällt das Guthaben, wenn es im Abrechnungszeitraum nicht genutzt wurde.

Sonderrufnummer und Premium-SMS-Dienst: Kostenfallen sind auch Anrufe zu Sonderrufnummern (0900, 0180, 01379 und so weiter) und die Nutzung von Premium-SMS-Diensten (fünfstellige Zielnummer). Die angegebenen Minutenpreise der Sonderrufnummern gelten nur für Anrufe aus dem Festnetz.

Der Trick mit der SIM-Karte

SIM-Karte: Manche Anbieter verlangen bei Vertragsbeendigung die Rücksendung der SIM-Karte. Wird diese nicht fristgerecht vom Kunden übersandt, berechnet der Anbieter dafür automatisch bei der letzten Abrechnung eine Pfandgebühr. Diese wird erst nach Rücksendung der Karte wieder erstattet. Die ARAG betont, dass auf die Berechnung einer Pfandgebühr in den meisten Fällen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Tipp: Diese Regelung befindet sich meist im Kleingedruckten - auch hier genau hinschauen.

Grundgebühr: Handytarife mit einer sehr niedrigen oder keiner Grundgebühr sind nur auf den ersten Blick günstig, denn viele Anbieter berechnen einen Mindestumsatz oder eine Mindestnutzung.

Direkter Rückruf: Auch für den Service des Rückrufs direkt aus der Mailbox werden in einigen Tarifen teure Aufpreise berechnet, so die ARAG-Experten. Darüber hinaus verlangen einige Anbieter für die Service-Hotline, den Kundendienst (zum Beispiel neue SIM-Karte nach Handyverlust) oder die Verwaltung zusätzliche Gebühren.

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