Rechtsratschläge

Die ärgerlichen Kostenfallen bei Smartphones

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.

Gegenüber dem Mobilfunkanbieter sollte die Rechnung innerhalb einer Frist von acht Wochen moniert werden. Dabei ist dem Anbieter mitzuteilen, welcher Teil der Rechung streitig ist. Hat man eine Einzugsermächtigung erteilt, sollte diese widerrufen werden. Außerdem sollte der Nutzer eine generelle Sperre der Drittanbieter veranlassen, um sich künftig zu schützen. Dies ist allerdings nicht bei allen Anbietern möglich.

Rechnungsbetrag kürzen

Tipp: Tauchen die Beträge weiter auf der Mobilfunkrechnung auf, empfehlen ARAG-Experten, den Rechnungsbetrag entsprechend zu kürzen und nur die Leistung des Mobilfunkanbieters zu begleichen. Falls der Anbieter die SIM-Karte sperrt, kann der Kunde hiergegen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen. Um eine Sperrung zu verhindern, kann er den strittigen Teil der Forderung "unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" begleichen. Vom Abo-Anbieter muss der Betrag dann zurückverlangt werden.

Ob sich ein einstweiliges Verfahren lohnt, hängt von der Höhe der jeweiligen Forderung ab. In jedem Fall sollte eine Sperre der entsprechenden Anbieter erreicht werden, damit es nicht mehr zu solchen Forderungen kommt.

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