Internet-Fallen enttarnt

Die Blacklist des Internets

12.03.2014

Hilfe für Opfer von Abo-Fallen

Auf ein Gratis-Kondom folgen 12 Monate lang weitere für jährlich 96 Euro.
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Wenn Sie Opfer einer Abzock-Website geworden sind und eine Rechnung erhalten, heißt es in erster Linie – Ruhe bewahren. Denn auch wenn es sich um keinen Betrug seitens des Anbieters handelt, so heißt das noch lange nicht, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Viele Anwälte sehen in der undurchsichtigen Preisangabe eine überraschende Klausel, mit der man als Web-Nutzer nicht rechnen muss. Daher hat man gute Karten, die Rechnung zivilrechtlich anzufechten. Aber das muss in der Regel nicht einmal sein. Uns ist kein Fall bekannt, in dem einer der Betreiber den ultimativen Weg eines gerichtlichen Mahnbescheids gewählt hat. Offenbar ist ihnen bewusst, auf welch dünnem Eis sie sich bewegen. Außerdem scheuen sie die Öffentlichkeit. So lange Sie keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, können Sie sich zurücklehnen und sämtliche Rechnungen und Mahnungen ignorieren. Auch die darin ausgesprochenen Drohungen sollten Sie sich nicht zu Herzen nehmen.

Möchten Sie sich trotzdem rechtlich absichern, schicken Sie ein Einschreiben an das Unternehmen, in dem Sie den Vertrag anfechten. Einen entsprechenden Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Download an. Ändern Sie nicht die vorgegebenen Formulierungen, und machen Sie auch keine zusätzlichen Angaben.

Wichtig: Wenn Sie die zweifelhafte Rechnung bereits bezahlt haben, werden Sie Ihr Geld kaum zurückfordern können. Der Anbieter würde sich darauf berufen, dass Sie durch die Zahlung die Vertragsbedingungen akzeptiert haben.

Dieser Club für Katzenliebhaber kostet 84 Euro im Jahr.
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Um gar nicht erst in eine Abo-Falle zu tappen, gilt es beim Surfen im Web, wachsam zu sein, ein gesundes Misstrauen an den Tag zu legen – und dies auch anderen Benutzern Ihres Internet-Zugangs einzuimpfen. Vorsicht ist vor allem immer dann geboten, wenn die Eingabe von persönlichen Daten verlangt wird. Bei einer angeblichen Informationsseite zum Thema Filesharing erscheint das noch einleuchtend. Bei einer Website, die ein Gewinnspiel offeriert, schon weniger. Wenn diese nicht eindeutig von einem seriösen Unternehmen betrieben wird, das Ihnen bekannt ist, durchsuchen Sie die Seite akribisch nach Kleingedrucktem. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Sie in aller Regel per Klick auf ein Kontrollkästchen abnicken müssen, können überraschende Klauseln verborgen sein.

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