Oracle gegen Usedsoft

Die Folgen des EuGH-Urteils für IT-Chefs

03.07.2012
Von Nicolas Zeitler
Usedsoft-Chef Peter Schneider spricht von einem "Meilenstein für den freien Handel".
Usedsoft-Chef Peter Schneider spricht von einem "Meilenstein für den freien Handel".
Foto: Usedsoft

Grundsätzlich sehe man in dem Urteil einen "Meilenstein für den freien Handel in Europa", lässt sich Peter Schneider, Geschäftsführer und Inhaber von Usedsoft, zitieren. Die Entscheidung ermögliche freien Wettbewerb im Software-Geschäft. "Das ist vor allem eine gute Nachricht für die Kunden, die nun endlich ohne Einschränkungen von niedrigeren Software-Preisen profitieren können."

Oracle hofft auf herstellerfreundliche Gesetzgebung

Oracle sieht das wenig überraschend anders. In einer ersten Reaktion des Unternehmens ist die Rede von einem "überraschenden Urteil", das den Wert von "InnovationInnovation und geistigem Eigentum" missachte. Anwältin Truiken Heydn, die den Software-Hersteller vor dem Europäischen Gerichtshof in der Sache vertritt, erwartet nach eigener Aussage, dass EU-Mitgliedstaaten und Kommission durch künftige Gesetzgebung stärker den Interessen der Hersteller entgegen kommen. Alles zu Innovation auf CIO.de

Ob diese Erwartung eintritt, ist offen. Bis jetzt sieht es so aus, als ob Verkäufer wie Nutzer gebrauchter Lizenzen tatsächlich rechtlich auf weniger wackeligem Boden stehen als bisher. Laut Anwalt Orthwein habe unter Software-Kunden bisher Verunsicherung geherrscht über die Zulässigkeit von Geschäftsmodellen rund um Gebraucht-Software. Der Bundesgerichtshof, der die Frage an den EuGH mit Sitz in Luxemburg verwiesen hatte und an den sie nun zurückgeht, werde höchstwahrscheinlich dieselbe Richtung einschlagen wie die EuGH-Richter, sagt Orthwein - womit Anwender künftig wüssten, woran sie bei Gebraucht-Software rechtlich sind.

Aus Sicht von Oracle dagegen agieren Anwender weiterhin auf vermintem Terrain, wenn sie Gebraucht-Software nutzen. Das Unternehmen schreibt, es müsse verhindert werden, "dass Anwendern unnötige Risiken durch Software entstehen, die sie über einen Zweitvertriebsweg erwerben, ohne sicher zu wissen, ob die Lizenzen durch den Erstanwender rechtlich einwandfrei erworben wurden."

Beim IT-Branchenverband Bitkom begrüßt man einerseits das Ende der Rechtsunsicherheit, befürchtet aber gleichzeitig ähnlich wie Oracle, dass das Urteil digitale Geschäftsmodelle in Frage stelle. "Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden", sagt Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

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