Kosten, Geräte, Verwaltung

Die richtige ByoD-Strategie finden

Stefan Strobel ist Geschäftsführer der cirosec GmbH in Heilbronn.
Unter "Bring your own Device" (ByoD) versteht jeder Anwender und jeder Hersteller im Detail etwas anderes - doch nur die wenigsten wissen, dass sie oft einander vorbei reden. Wir bringen Licht ins Dunkel, klären die Voraussetzungen und stellen praktikable Einssatzszenarien vor.
ByoD - aus der Not eine Tugend machen.
ByoD - aus der Not eine Tugend machen.
Foto: Fotolia/Kurhan

Smartphones und TabletsTablets drängen immer stärker in die Unternehmen und stellen die Unternehmens-IT dadurch vor zahlreiche Probleme. Einige Hard- und Software-Hersteller nutzen diese Situation, um ihre eigenen Produkte zur Unterstützung privater Endgeräte im Unternehmen zu bewerben und aus "Bring your own Device (ByoD)" eine Tugend zu machen. Alles zu Tablets auf CIO.de

Unter der Überschrift ByoD werden nun verschiedene Lösungsansätze, Produkte und Hoffnungen verkauft, die eines gemeinsam haben: nicht der Arbeitgeber soll die Endgeräte kaufen, sondern der Mitarbeiter. Nach Aussagen der Hersteller von Lösungen in diesem Umfeld sollen sich dadurch Kosten sparen lassen und die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht werden. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass hier ganz unterschiedliche Anforderungen und Interpretationen in einen Topf geworfen werden und die Argumente oft gar nicht zueinander passen.

Der Strich durch die Rechnung

Die verallgemeinerte Hoffnung, dass man mit einer ByoD-Strategie und der dabei eingeführten Infrastruktur jegliche Arten von Endgeräten auf dem gleichen Weg unterstützen kann, scheitert in Deutschland meist schon an den rechtlichen Problemen. In einer realistischen Betrachtung sind zudem hohe Kosten statt Kostenersparnis sowie Probleme mit der Informationssicherheit und im Support absehbar.

Die Empfehlung von Juristen lautet meist, dass man auf ByoD in Deutschland besser verzichten sollte. Die Probleme beginnen bereits bei so einfachen Fragen wie "wem gehört eigentlich was". Die Software, die auf dem Privatgerät installiert ist, der Datentarif, über den der Internet-Zugang abgerechnet wird, die Accounts zu sozialen Netzen etc.. Damit verbunden ist auch gleich die Frage nach der Haftung für Missbrauch der Internetverbindung, illegal installierte Software oder bei Verlust des Gerätes. Spannend wird es dann aber vor allem, wenn es um die Zugriffsrechte des Unternehmens auf die privaten Endgeräte und den Einblick darauf geht.

Ein privates Smartphone, das für die geschäftliche Nutzung in das Managementsystem des Unternehmens eingebunden ist, liefert dem Unternehmen meist nicht nur Einblick in die auf dem Gerät installierte Software, sondern kann bei Verdacht auf Missbrauch oder Verlust auch vom Managementsystem aus gelöscht werden. Spätestens wenn nach einer solchen Löschung auch private Daten oder Bilder gelöscht wurden und der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagt, wird klar, auf wie rechtlich wackeligen Beinen das Ganze steht. Einverständniserklärungen, wie sie manche Unternehmen von ihren Mitarbeitern für die Verwendung privater Geräte verlangen, sind dann nicht mehr viel wert.

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