Jobanfang

Die Todsünden in der Probezeit

01.07.2013
Von Silke Fredrich

Selbst die Brocken hinwerfen

Doch gelten die Anpassungsregeln nicht nur für den Neuankömmling. Auch das Unternehmen hat mit der Stellenausschreibung oder den Aussagen im persönlichen Gespräch Zusicherungen zum Aufgabenbereich, zu Abläufen und Betriebskultur abgegeben. Sollten diese Aussagen sich als völlige Fantasiegespinste herausstellen, hat auch der Mitarbeiter während der Probezeit die Möglichkeit, ohne ausführliche Angabe von Gründen kurzfristig zu kündigen.

Stattdessen die Flucht nach vorn antreten und das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Sachlich erklären, warum man doch nicht zueinander passt oder sich etwaige Konflikte nicht auflösen lassen. Auch der Zeitpunkt ist entscheidend. Ist das Arbeitsverhältnis schon nach ein paar Wochen vorbei, lässt sich diese Etappe im Lebenslauf noch verschweigen. Dauert die Probezeit hingegen schon einige Monate an, sollte die Begründung für den potenziellen neuen Arbeitgeber schon differenzierter ausfallen, als: "Es war alles ein großer Irrtum".

Der Austausch mit dem Vorgesetzten sollte während der Probezeit regelmäßig erfolgen, denn manche Todsünde entsteht so erst gar nicht: Denn wie so oft, fehlt auch beim Einarbeiten einer neuen Kraft die Zeit, sich ausreichend zu kümmern. Klar, dass Frustration auf beiden Seiten entstehen kann. Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Arbeitsverhältnis in einen Projektvertrag abgeändert werden, der planmäßig endet und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis beinhaltet.

(Quelle: Wirtschaftswoche)

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