Die Folgen für IT-Freiberufler

Die Verhinderung von Scheinselbständigkeit



Kerstin Tammling ist als freiberuflicher Consultant im Software Asset Management und Lizenzmanagement tätig. In der IT-Branche ist sie seit Mitte der 1980er Jahre zu Hause und arbeitet seit 1989 selbstständig. Daneben, setzt sie sich ehrenamtlich für die gesellschaftlichen und politischen Interessen der Selbständigen in der IT im DBITS e.V. ein, dessen Vorstandsvorsitzende sie ist.
Der Missbrauch von Werksverträgen soll eingedämmt werden und Scheinselbständigkeit verhindert werden. Um das zu erreichen hat sich die Bundesregierung in der gegenwärtigen 18. Legislaturperiode eine Initiative gestartet.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, in der gegenwärtigen 18. Legislaturperiode, den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern. Unter anderem ist in der Initiative zu lesen […] Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt […].

Soll heißen, ein neuer beziehungsweise überarbeiteter Kriterienkatalog ist geplant. Gleichzeitig hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) ihre Bemühungen, sogenannte Scheinselbständigkeit aufzudecken, in den letzten Monaten verstärkt. Insbesondere IT-Selbständige sind dabei in den Fokus der DRB gerückt.

Die Bundesregierung wird aktiv um dem Missbrauch von Werksverträgen und der Scheinselbständigkeit entgegen zu wirken.
Die Bundesregierung wird aktiv um dem Missbrauch von Werksverträgen und der Scheinselbständigkeit entgegen zu wirken.
Foto: Hans-Joerg Nisch - Fotolia.com

Die Kombination dieser Vorhaben lässt die Befürchtung aufkommen, dass es bei der Initiative der Bundesregierung nicht bei den Werksverträgen bleiben wird, sondern auch Dienstleistungsverträge in die Betrachtung einbezogen werden. IT-Selbständige wären damit in jeder Hinsicht betroffen.

Zweifelsfrei sind das Vorhaben der Bundesregierung und die Initiative der DRB grundsätzlich sinnvoll - allerdings nur in Bezug auf die Fürsorge von Schutzbedürftigen, wirtschaftlich Schwachen. Personen also, die mehr oder weniger unfreiwillig in eine sogenannte Selbständigkeit gedrängt werden, weil der Schein-Auftraggeber die Lohnnebenkosten und/oder den Mindestlohn umgehen möchte . Ebenso gibt es Selbständige, die bereits die Gründungsphase ihres Unternehmens hinter sich haben, deren geringes Umsatzvolumen aber zwangsläufig keinen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg und damit auch keine angemessene soziale Vorsorge zur Folge haben wird beziehungsweise hat.

Verunsicherung von Endkunden und Vermittlern, Existenzbedrohung für Selbständige

Es ist jedoch zu befürchten, dass durch die geplanten Maßnahmen auch nicht schutzbedürftige Selbständige in den Strudel der Ereignisse hineingezogen werden. Auswirkungen für IT-Selbständige sind bereits jetzt deutlich spürbar. Endkunden und Vermittler sind verunsichert und bieten Projektvakanzen in zunehmenden Maße in Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) an. Eine Variante, die für die meisten IT-Selbständigen, einmal abgesehen von ihrem Selbstverständnis als Selbständige, mit hohen finanziellen Einbußen verbunden wäre. Sollten sie ein solches Arbeitsverhältnis eingehen, müssten sie Ihre Selbständigkeit mit allen Konsequenzen aufgeben.

Nicht zuletzt würde auch das von ihnen bereits gewählte Modell der Altersversorgung finanziell nicht mehr tragbar und müsste, in der Regel zu ungünstigen Konditionen und mit Verlusten, aufgelöst werden. Zudem stellt sich die Frage nach der langfristigen beruflichen Perspektive nach Beendigung des Projektes, denn auch die AÜ stellt letztendlich nichts anderes als eine temporäre Beschäftigung, also Zeitarbeit, dar.

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