Ostdeutsche Kommunen eher zum Auslagern in private Hände bereit

E-Government: Investitionen in Intranet und Workflow Management geplant

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.
Alle EU-Bürger werden Brüder: Ende 2009 soll es einen einheitlichen Binnenmarkt für Dienstleistungen geben. Das sieht jedenfalls die EU-Dienstleistungsrichtlinie vor. Und unabhängig davon muss sich die öffentliche Verwaltung um effiziente E-Government-Strukturen kümmern und dem Bürger elektronische Abläufe statt persönlicher Behördengange anbieten. Folge: Investitionen in Intranet oder Workflow Management werden steigen. Dabei sind ostdeutsche Kommunen eher als westdeutsche bereit, in privatwirtschaftliche Unternehmen auszulagern. Das geht aus dem Branchenkompass Public Sector 2007 des Beraters Steria Mummert und dem FAZ-Institut hervor.
Die meisten Entscheider sehen Prozesse und Technik als größte Herausforderungen an.
Die meisten Entscheider sehen Prozesse und Technik als größte Herausforderungen an.

Ziel der EU-Direktive ist die Förderung der europäischen Integration auch auf dem Dienstleistungssektor. Konkret: Die Staaten müssen ein flächendeckendes Netz einheitlicher Ansprechpartner schaffen. Jeder Dienstleister soll über eine zentrale Stelle alle nötigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können.

Von dieser Vorgabe abgesehen, läuft in Deutschland seit Jahren eine Modernisierung der Verwaltung, um den Bürgern laut Artikel Acht der Dienstleistungsrichtlinie das elektronische Abwickeln von Behördengängen zu ermöglichen.

Steria Mummert hat nun eine Bestandsaufnahme gemacht. Ergebnis: 38 Prozent der Kommunen geben an, sie hätten mit den Planungen zur Umsetzung von Artikel Acht der EU-Dienstleistungsrichtlinie begonnen. 34 Prozent haben nach eigenem Bekunden noch keine Schritte unternommen. Immerhin 26 Prozent haben die Vorgabe teilweise umgesetzt und eine Elite von zwei Prozent will die Umsetzung größtenteils abgeschlossen haben.

Meist ist die interne IT-Abteilung für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuständig.
Meist ist die interne IT-Abteilung für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuständig.

Die Entscheider wurden außerdem gebeten, den für die Umsetzung Verantwortlichen zu benennen. Das ist in 44 Prozent die interne IT-Abteilung, in 29 Prozent ist es das Hauptamt. Jeder Fünfte nennt den (Ober-)Bürgermeister und je 15 Prozent benennen eine separate Organisationseinheit für das E-Government.

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