Work-Life-Balance

Ein Dienstfahrrad als Motivationshilfe

Hans Königes war bis Dezember 2023 Ressortleiter Jobs & Karriere und damit zuständig für alle Themen rund um Arbeitsmarkt, Jobs, Berufe, Gehälter, Personalmanagement, Recruiting sowie Social Media im Berufsleben.

"Seit dem Herbst nutze ich das Angebot. Ich habe ein hochwertiges Tourenrad geleast, weil mein altes Rad langsam den Geist aufgab. Täglich fahre ich mit dem JobRad rund sieben Kilometer durch Lüneburg zur Arbeit", so Werum-Mitarbeiter Matthias Luckhardt. "Praktisch ist, dass ich mein Dienstrad auch in der Freizeit nutzen kann."

Die Ein-Prozent-Regelung

Im November 2012 haben die Finanzminister der Länder in einem Erlass rückwirkend für das Jahr 2012 entschieden, dass das sogenannte Dienstwagenprivileg ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes gilt. Statt eines Dienstwagens oder ergänzend dazu haben Unternehmen nun die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen, wobei der Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung die Kosten selbst trägt und durch verminderte Steuerlast trotzdem im Vergleich zum Kauf deutlich spart. Alternativ kann selbstverständlich auch der Arbeitgeber die Kosten übernehmen und als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Die Entscheidung der Landesfinanzminister gilt seit 2012 und umfasst Pedelecs und E-Bikes sowie normale Fahrräder. Diese sind von den Finanzämtern in Zukunft wie Dienstwagen nach Paragraf 8 Absatz 2 Satz 8 Einkommensteuergesetz (EStG) zu behandeln.

Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Der geldwerte Vorteil, der bei der Bereitstellung des Dienstrades durch den Arbeitgeber entsteht, muss mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises versteuert werden. Anders als beim Auto muss der Anfahrtsweg nicht versteuert werden.

Zudem demonstrieren Unternehmen mit dem Dienstrad glaubhaft die Nachhaltigkeitsbemühungen, unterstreichen das aktive Gesundheits-Management und schärfen so ihr Profil als verantwortungsbewusster und innovativer Arbeitgeber in der Öffentlichkeit.

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