Computerschrott

Entsorgungspflicht

04.11.2002

Die Sammlung und Entsorgung von Computer- und anderem Elektronikschrott wird ab dem Frühjahr 2003 europaweit einheitlich geregelt. Dann müssen die Hersteller pro Jahr und Einwohner vier Kilogramm Elektroschrott auf eigene Rechnung einsammeln und entsorgen. Auf neue Produkte dürfen sie allerdings eine Entsorgungspauschale erheben.

Zur Startseite