Public IT


Neues E-Government-Gesetz

Ersatz für gescheiterte E-Signatur

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

Derzeit gebe es "viel Halb-E-Government", aber kaum durchgehende elektronische Prozesse, kritisierte Lohmann. Schuld daran hätten „uneinheitliche oder fehlende Standards, das Nichtvorhandensein von elektronischer Aktenführung und die Notwendigkeit sicherer Identifizierung".

Die Ziele des E-Government-Gesetzes

Ziel des Gesetzes sei die Zulassung weiterer technischer Möglichkeiten zur Ersetzung der Schriftform:

  • Durch Änderung des § 3a VwVfG (Simultangesetzbung) und gegebenenfalls weiterer Querschnitts-Normen (SGB I, AO)

  • Webanwendungen der Verwaltung in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung

  • absenderbestätigte De-Mail (mit „Schriftformbutton")

  • Das E-Government-Gesetz baut dabei auf vorhandenen Infrastrukturgesetzen auf (SigG, PAuswG, De-MailG). In einem zweiten Schritt soll ein „Normenscreening" erfolgen. Wichtig sei es, „aus heutiger Sicht überflüssige Schriftformerfordernisse im Fachrecht ganz zu beseitigen".

Hans-Peter Friedrichs Innenministerium will die Gesetze entrümpeln.
Hans-Peter Friedrichs Innenministerium will die Gesetze entrümpeln.
Foto: BMI

Ein Problem ist allerdings, dass nur die wenigsten Gesetze Bundesgesetze sind, meistens sind die Länder oder Kommunen zuständig. „E-Government findet überwiegend auf Landes- und Kommunalebene statt", sagte Lohmann dazu. Der Erfolg des Gesetzes werde deswegen „von der Bereitschaft der Akteure in Bund, Ländern und Kommunen abhängen, seine Möglichkeiten zu nutzen."

Ein "Ermöglichungsgesetz"

Länder und Kommunen sollen dazu ermuntert werden, die neuen Regelungen zu übernehmen, dazu gezwungen werden können sie jedoch nicht. Deswegen sei das neue Gesetz ein „Ermöglichungsgesetz", das auf die Ausfüllung durch die Länder und Kommunen zwingend angewiesen ist. Es solle vor allem „Hindernisse abbauen, Rechtsunsicherheit beseitigen und Anreize schaffen".

Alle Bundesbehörden sollen allerdings mit dem Gesetz dazu verpflichtet werden, dass sie per De-Mail erreichbar sind und bei Online-Formularen den neuen Personalausweis unterstützen.

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