Bundesnachrichtendienst

Es kann jeden treffen: Als "Funktionsträger" in der Überwachung

27.11.2014
Für den Auslandsgeheimdienst BND sind Deutsche bei der Kommunikationsüberwachung eigentlich tabu. Aber nur eigentlich - wie sich im NSA-Ausschuss zeigt. Die Abgeordneten dort haben überhaupt große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der BND-Praxis.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) überwacht die Kommunikation von Deutschen im Ausland nach Angaben eines früheren Mitarbeiters in bestimmten Fällen auch ohne gesonderte rechtliche Erlaubnis. Ein ehemaliger Jurist des Auslandsgeheimdienstes erklärte am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages, unter gewissen Umständen greife das Konzept des "Funktionsträgers".

Das heißt: Wenn etwa ein Deutscher im Ausland als Geschäftsführer für eine ausländische Firma arbeite und in dieser Funktion telefoniere, dann gelte für ihn - anders als bei privaten Gesprächen - nicht der übliche Grundrechtsschutz. Linke und Grüne reagierten darauf mit Unverständnis und kritisierten die Rechtsauffassung des BND grundsätzlich als fragwürdig.

Deutsche Bürger sind besonders vor Ausspähung durch deutsche Geheimdienste geschützt - auch dann, wenn sie sich im Ausland aufhalten. Eine Überwachung ihrer Kommunikation ist nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung erlaubt. Dafür gelten hohe rechtliche Hürden nach dem sogenannten G10-Gesetz. Das heißt, der Auslandsgeheimdienst BND muss grundsätzlich Daten deutscher Bürger aussortieren, sofern er sie bei seiner Arbeit mit erfasst.

Bei "Funktionsträgern" ist das laut BND anders. Der deutsche Geschäftsführer einer ausländischen Firma im Ausland ist demnach nur vor Ausspähung geschützt, wenn er privat telefoniert, nicht aber bei geschäftlichen Gesprächen. Der Grünen-Obmann Konstantin von Notz beklagte, um das zu unterscheiden, müssten Geheimdienstler bereits mithören. Da habe der Grundrechtseingriff dann schon stattgefunden. "Das Konstrukt der Funktionsträger ist in der Praxis so absurd wie es juristisch anmutet", sagte er.

Ausländer im Ausland sind so gut wie gar nicht vor Ausforschung durch den BND geschützt - es sei denn sie kommunizieren mit einem Deutschen oder geschäftlich als Mitarbeiter einer deutschen Firma. SPD, Linke und Grüne rügten das scharf. SPD-Obmann Christian Flisek beklagte, bei der Überwachung von Ausländern im Ausland bewege sich der BND weitgehend im rechtsfreien Raum. Hier sei über Änderungen zu reden. Die Linke-Obfrau Martina Renner bezeichnete die Rechtsauffassung des BND als fragwürdig und abwegig. Von Notz erklärte, die gesamte Rechtmäßigkeit bei der BND-Fernmeldeaufklärung stehe in Frage.

Auch der Umgang des BND mit Eingriffen nach dem G10-Gesetz sorgte für große Einwände der Abgeordneten. Der BND kann in begründeten Fällen Zugriff auf Datenströme deutscher Telekommunikationsanbieter beantragen, um diese auf bestimmte verdächtige Inhalte hin zu überprüfen. Nach Aussage des früheren BND-Mannes verwendet der Geheimdienst dabei aber auch die übrigen Daten, sogenannte Routineverkehre, für seine Arbeit. Flisek sagte, der BND nutze offenbar Anordnungen nach dem G10-Gesetz als "Türöffner", um an sonst unzugängliche Daten zu gelangen. Das sei problematisch.

Der Ausschuss soll die Spähaffäre rund um die NSA aufarbeiten. 2013 war ans Licht gekommen, dass der US-Geheimdienst massenhaft auch in Deutschland Daten ausforscht. In der Affäre geriet der BND ebenfalls schwer in die Kritik, vor allem wegen seiner Kooperation mit der NSA. (dpa/rs)

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