Bundesregierung will Studienergebnisse berücksichtigen

Firmen fürchten negative Auswirkungen durch Software-Patente

18.04.2005
Die von der EU geplante Richtline zur Patentierung von Software löst bei Unternehmen große Bedenken aus. Sie befürchten steigende Preise, sinkende Innovationsfähigkeit und negative Folgen für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Das hat eine Studie der Fachhochschule Gelsenkirchen ergeben.

Fast alle befragten Unternehmen (97 Prozent) sind mittlerweile mit dem Thema Software-Patente vertraut. Doch vier Fünftel wissen nicht, wo und wie sie Einzelheiten zum Auslandsrecht, zum Patent- oder Urheberrecht erfahren können. Ebenso viele gaben an, keine Vorstellung von den Kosten zu haben, die im Falle von Patentrechtsverletzungen auf sie zukommen könnten.

Mehr als 80 Prozent der Befragten fürchten dass die EU-Richtlinie Auswirkungen auf ihre Unternehmenstätigkeit und/oder das Schutzrechte-Management haben wird. Sämtliche Unternehmen glauben, dass mit der Zunahme von Software-Patenten auch die Preise für Produkte nach oben gehen. 98 Prozent gehen zudem davon aus, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt wird.

Ministerium will Studienergebnisse berücksichtigen

Um die Veröffentlichung der bereits im Juli 2004 vom Wirtschaftministerium bestellten Studie hatte es einige Aufregung gegeben. Ministeriumssprecher Alexander Schieferdecker sagte CIO-Online: "Wir berücksichtigen die Ergebnisse der Studie mit Sicherheit bei der Festlegung der Position der Bundesregierung." Wie berichtet, hat der Bundestag kürzlich ein einstimmiges Votum gegen Software-Patente abgegeben. Dieses Abstimmungsergebnis wird wohl ebenso in die weiteren Verhandlungen in Brüssel einfließen wie die jetzt veröffentlichte Studie.

Der Fragebogen über die "Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb" ist Teil einer gleichnamigen Kurzstudie der Fachhochschule Gelsenkirchen. Das Institut für Internet-Sicherheit wertete 1.214 Fragebögen aus. An der Umfrage beteiligten sich Unternehmen jeder Größe. Die Auswertung erhebt nach Angaben des Instituts keinen Anspruch darauf, "repräsentativ zu sein oder allen statistisch-methodischen Anforderungen ausreichend zu genügen".

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