DIGITALE STEUERPRÜFUNG

Fiskus durchforstet EDV

05.11.2001

Auf die Unternehmen kommen also vielfältige, aber lösbare Aufgaben zu, die zum Teil mit viel Arbeit im Detail verbunden sind. „Ein Standard zur Lösung der Zugriffs- und Archivierungsrechte hat sich aber bislang noch nicht herausgebildet“, erklärt PWC-Berater Bernütz. Bitkom-Sprecher Grosse rät, mit Wirtschaftsprüfern und Systemanbietern in Kontakt zu treten. Kleine und mittelständische Unternehmen sollten sich mit ihrem Steuerberater und gegebenenfalls mit dem Steuerdienstleister Datev in Verbindung setzen, sagt Freiberg. Darüber hinaus bieten Verbände wie BDI oder IHK entsprechende Informationsveranstaltungen an.

Wichtig ist, die Vorgaben der GDPdU rechtzeitig in Konzepte und Pläne zu überführen. „Der Anstoß für die Umsetzung sollte von der Geschäftsleitung und der Steuerabteilung ausgehen, wobei die IT-Abteilung von Beginn an beteiligt werden muss“, rät Program Manager Petra Flessa vom Software-Hersteller Ixos. Eines steht für VOI-Mann Leger fest: „CIOs sollten nicht die Augen zu machen und hoffen: Da wird schon nichts passieren.“

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