Strategien


Cookies, Shops und Datenschutz

Folgen der EU-Cookie-Richtlinie für Google-Werbepartner



Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.

"Cookies für zusätzliche Zwecke" stehen auf einem anderen Blatt. Hier ist die Einwilligung des Nutzers nach vorher erfolgter umfangreicher Aufklärung erforderlich. Das trifft zum Beispiel auf Analysecookies, Cookies von Social-Media-Plattformen wie Facebook, Tracking Cookies oder Werbecookies zu. Wenn Sie also beispielsweise Informationen über ihre Besucher auf deren Computer ablegen, damit Sie sie beim nächsten Besuch wiedererkennen oder ihr Besuchsverhalten analysieren möchten, sind Sie verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten.

Was ist für den Seitenbetreiber zu tun?

Sollten Sie also letztgenannten Cookie-Arten einsetzen, sind Sie verpflichtet, sichtbare Informationen auf der Startseite zu hinterlegen, denen der Nutzer wissentlich und aktiv zustimmen kann. Und zwar bevor das erste Cookie auf dessen Endgerät gelangt. Wichtig: Ein Pop-up-Fenster ist ungenügend, weil dieses unter Umständen nutzerseitig geblockt werden könnte. Daher greifen fast alle Site-Betreiber zu sogenannten Lay-Over-Einblendungen am oberen oder unteren Rand des Bildschirms.

Manch einer (wie die Entwicklerseite Jetbrains) nutzt seine Cookie-Verpflichtungen zu einfallsreichen Hinweisen - mehr dazu in der Bildergalerie ganz unten.
Manch einer (wie die Entwicklerseite Jetbrains) nutzt seine Cookie-Verpflichtungen zu einfallsreichen Hinweisen - mehr dazu in der Bildergalerie ganz unten.

Die angezeigten Informationen müssen eine allgemeine Informationen über Cookies und einen Link zu detaillierteren Informationen (in der Regel zur Datenschutzerklärung, alternativ zu einer eigenen Cookie-Informationsseite, siehe weiter unten) enthalten - zudem einen klickbaren Button zur Einwilligung. Hierbei darf es sich nicht um einen voreingestellten Zustimmungsbutton ("gesetztes Häkchen") handeln - dem Nutzer muss die Wahl zwischen Zustimmung und Ablehnung gegeben werden - eine Ablehnung darf die Nutzung der Seite nicht beeinträchtigen! Im Fall einer Nutzerbeschwerde ist der Seitenbetreiber in der Beweispflicht - er muss beweisen, dass der entsprechende Nutzer seine Einwilligung in die Verwendung von Cookies gegeben hat.

Alternativ zur Datenschutzerklärung kann auch zu einem eigenen Bereich "Cookie-Richtlinien" verwiesen werden. Dort muss dann dauerhaft, eindeutig, leicht auffindbar und in verständlicher Sprache aufgeführt werden,

  • was genau in den Cookies gespeichert wird,

  • zu welchem Zweck gespeichert wird,

  • wie lange gespeichert wird (zulässig ist maximal ein Jahr),

  • wer genau für die Speicherung verantwortlich ist (Name des Datenschutzbeauftragten o.Ä.) sowie

  • dass und wie der Nutzer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.

Worauf sollte der Nutzer achten?

Wenn Sie prinzipiell ein achtsamer Surfer und Onlineshopper sind und auf DatenschutzDatenschutz Wert legen, geben Sie Acht, dass Sie nicht durch schwammig oder falsch formulierte Informationen in "falscher Sicherheit" gewogen werden, nur um ihr Einverständnis zu erhaschen. Alles zu Datenschutz auf CIO.de

Allgemeine Texte wie "Durch die weitere Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden" sind rechtlich alles andere als wasserdicht. Innerhalb der EU-Datenschützergemeinde herrscht große Uneinigkeit, ob solch ein Satz als Information ausreicht. Der Königsweg ist ein modulares Online-Formular, das dem Nutzer die Möglichkeit gibt, einzelne Cookie-Arten zuzulassen und andere wiederum nicht.

Wie man das Ganze originell gestalten kann

Schaut man sich die gängige Praxis an, ist das aber wohl mehr eine Wunschvorstellung. Mehr als das Nötigste wird in der Regel nicht getan - doch gibt es einige Seiten, die mit einfallsreichen, kreativen Cookie-Informationen von sich reden machen und so für zusätzliche Eigen-PR sorgen. Einige davon haben wir in der folgenden Bilderstrecke zusammengetragen - genauso wie vollkommen uninspirierte Beispiele einfallsloser Pflichterfüllungen.

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