Abgas-Schummelei

Gericht lehnt Audi-Rückgabe ab

23.08.2016
Darf ein Audi-Käufer seinen Wagen wegen der Abgas-Schummel-Software zurückgeben? Nein, sagt das Düsseldorfer Landgericht. Es sei sogar fraglich, ob es sich um einen Mangel handele.
Ein Autokäufer wollte seinen Audi A4 zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Das Gericht sah das anders.
Ein Autokäufer wollte seinen Audi A4 zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Das Gericht sah das anders.
Foto: Audi

Ein Autohaus, das einen AudiAudi mit Abgas-Schummel-Software verkauft hat, muss den Kaufpreis nicht erstatten. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschieden. Es wies damit die Klage eines Autokäufers ab. Er wollte den Kauf seines Audi A 4 Diesel wegen des Abgasskandals rückgängig machen und den Wagen zurückgeben. Der Käufer hätte dem Autohaus eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, begründete das Gericht sein Urteil (Az.: 6 O 413/15). Top-500-Firmenprofil für Audi

Dabei habe das Autohaus die Nachbesserung sogar angeboten. Dass eine flächendeckende Rückrufaktion Zeit benötige, sei hinzunehmen, beschied das Gericht. Offen ließ es jedoch, ob das Auto durch die Manipulationssoftware einen Mangel aufweist. In der mündlichen Verhandlung hatte der Richter den Kläger darauf hingewiesen, dass er den Wagen doch praktisch uneingeschränkt nutzen könne.

Der Autokäufer könne sich auch nicht darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein. Das Autohaus habe beim Verkauf des Wagens 2012 nichts von der Manipulationssoftware gewusst. Als selbstständiger Audi-Vertragshändler müsse er sich das Wissen des Autokonzerns nicht zurechnen lassen. Es geht um einen Audi A 4 Turbodiesel mit dem vom Abgas-Skandal betroffenen Motortypen EA 189. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger hatte argumentiert, als Betroffener habe er monatelang vergeblich auf eine Rückrufaktion gewartet. Eine Fristsetzung sei daher überflüssig gewesen. Zudem mindere der Skandal den Wiederverkaufswert seines Wagens. Die Rechtsprechung ist in der Sache bislang uneinheitlich. Die meisten Gerichte hatten aber die Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen. (dpa/rs)

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