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Weiterverkauf von Software deutlich erschwert

Gericht untersagt Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.
Das Landgericht München hat der Firma Usedsoft den Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen untersagt und dem Hersteller damit Recht gegeben. Nun geht der Streit in die nächste Runde: Usedsoft hat Berufung eingelegt. Nach Angaben des Lizenzhändlers müssen Firmen beim Software-Kauf künftig auf Lieferung per CD bestehen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Urheberrechts- und Markenschutz-Gesetzen. Demnach bleiben die Nutzungsrechte an der Software beim Hersteller OracleOracle. Sollte Usedsoft weiterhin gebrauchte Lizenzen verkaufen, droht ein Bußgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro. Alles zu Oracle auf CIO.de

Die Kontrahenten deuten das Urteil unterschiedlich: Usedsoft sieht in dem Richterspruch die Aufforderung an Unternehmen, beim Software-Kauf künftig auf CDs zu bestehen und keine Web-Downloads zu erwerben. Die Juristen hätten den Silberscheiben einen anderen Status eingeräumt als Downloads. Anders die Sicht von Oracle: Wer Software beim Hersteller kaufe, sei grundsätzlich auf der sicheren Seite. Die Form spiele dabei keine Rolle.

Entzündet hatte sich der Rechtsstreit an einer Werbe-Anzeige, die die Münchner Firma Usedsoft im November vorigen Jahres auf ihre Internet-Site gestellt hatte. Darin bot der Händler verschiedene gebrauchte Oracle-Lizenzen an. Darunter zum Beispiel eine Database Enterprise Edition (CPU) zum Preis von 17.419 Euro, die bei Oracle 31.672 Euro kostet. Oracle war daraufhin gegen Usedsoft vorgegangen.

Die Juristen kritisierten auch, dass durch die Aufmachung der Werbung – so prangte etwa der Schriftzug "Große Oracle Sonderaktion" über der Anzeige – fälschlicherweise der Eindruck entstanden sei, der Hersteller habe dem Vetrieb der Lizenzen zugestimmt.

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