Nicht verantwortlich
Gericht weist Gema-Klage gegen Youtube ab
Das Landgericht München I hat am Dienstag eine Klage der Gema abgewiesen, wie beide Prozessparteien mitteilten. Nach Angaben der Youtube-Mutter GoogleGoogle bestätigten die Richter den Status von Youtube als sogenannter Hostprovider - also als technische Online-Plattform, die nicht unmittelbar verantwortlich ist für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte. Alles zu Google auf CIO.de
Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren. Seit 2009 streiten sie und mit Google darüber, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden. Wegen der fehlenden Einigung sind viele Musik-Clips für deutsche Internetnutzer nicht verfügbar. (dpa/mb)