Nutzer dürfen entscheiden

Google weitet Werbe-Tracking aus

29.06.2016
Google will Daten seiner Nutzer auch auf Webseiten anderer Anbieter zur Personalisierung von Werbung einsetzen - wird sie aber um Erlaubnis dafür fragen.
Welche Werbung darf's denn sein: Google fragt einfach die user.
Welche Werbung darf's denn sein: Google fragt einfach die user.
Foto: Google

Die Änderungen der Kontoeinstellungen würden den Anwendern in den kommenden Wochen vorgeschlagen, teilte ein Google-Sprecher am Mittwoch in Hamburg mit. Bei einer aktiven Zustimmung ("opt-in") würden die Kontoinformationen bei GoogleGoogle selbst auch beim Anzeigen von Werbung außerhalb von Google-Websites berücksichtigt, wenn dort Anzeigen aus dem Werbenetzwerk Doubleclick erscheinen. Alles zu Google auf CIO.de

Bislang nutzt Google für die Werbeschaltungen zwei verschiedene Systeme, die nach Angaben des Unternehmens nicht miteinander verbunden sind. Auf Seiten wie google.de oder YouTube werden die Informationen aus dem Google-Benutzerkonto ausgewertet. Bei externen Seiten im Werbepartnernetzwerk wird der Anwender über eine kleine Datei ("Cookie") von Doubleclick wiedererkannt und mit personalisierter Werbung versorgt. Anwender können in beiden Systemen einer personenbezogenen Werbung widersprechen.

"Wir stellen nun unsere Nutzer vor die Wahl, ob sie diese beiden Systeme zusammenführen wollen", erklärte der Sprecher. In Zeiten einer sehr viel komplexeren und über viele Endgeräte verteilten Internetnutzung habe das Nebeneinander der Systeme zu Schwierigkeiten geführt. Wenn ein Nutzer beispielsweise in seinen Anzeigeneinstellungen die interessenbasierte Werbung ausgeschaltet habe, werde dieses "Opt-out" in einem Cookie gespeichert. Das funktioniere aber nicht geräteübergreifend, sondern müsse auf jedem Endgerät einzeln umgesetzt werden.

Mit der neuen Option erhielten die Anwender "mehr Transparenz und volle Kontrolle über die Anzeigen, die sie sehen", erklärte der Sprecher. Die Entscheidung zur Zusammenführung der Systeme sei "opt-in" (aktive Zustimmung des Anwenders), nicht etwa "opt-out" (Widerspruch des Anwenders gegen eine Voreinstellung). Wer zustimme, bekomme Anzeigen zu sehen, die für ihn relevanter sei als zufällig ausgewählte Werbung. (dpa/rs)

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