Feindbild

Härteres Vorgehen gegen Uber gefordert

27.07.2014
Der Druck auf den Fahrdienst Uber in Deutschland steigt. Hamburg griff bereits mit einem Verbot durch, Behörden anderer Städte prüfen auch. Uber will nicht nachgeben.

Im Konflikt um neue Fahrdienste aus dem Internet fordern die Taxifahrer ein härteres Durchgreifen der Behörden. Nachdem Hamburg mit einem Verbot gegen den US-Dienst Uber vorpreschte, rief der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) auch die anderen Städte dazu auf. Die Behörden in Berlin, Frankfurt und München sollten "endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und rasch dem Beispiel der Hamburger folgen", verlangte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz am Freitag.

Das Taxi-Gewerbe wirft neuen Konkurrenten wie Uber unfairen Wettbewerb vor, weil sie gesetzliche Regeln und Lizenzkosten umgingen. Uber fordert eine Anpassung der Bestimmungen, weil die aktuellen Regelungen noch aus der Zeit vor dem Smartphone stammten. Das Unternehmen aus San Francisco will seine Dienste weiter anbieten.

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde will ihre Untersagungsverfügung hart durchsetzen. Sie droht mit Verfahren gegen Uber sowie die Fahrer, die das Verbot missachten. "Sie können glauben, wir beobachten das sehr genau", sagte eine Sprecherin am Freitag. Pro Verstoß drohten jeweils 1000 Euro Bußgeld für Firma und Fahrer. Uber habe zwar Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt, dies setzt das Verbot aus Sicht der Behörde jedoch nicht außer Kraft. Untersagt wurde vor allem der Dienst UberPOP, bei dem private Fahrer vermittelt werden. Der Chauffeurservice UberBLACK sei nur bei Mietwagenfahrern ohne entsprechende Konzession betroffen, stellte die Sprecherin klar.

Behörden in anderen Städten prüfen noch, wie sie verfahren wollen. "Wir prüfen in alle Richtungen und schauen, ob es bei dieser neuen Art der Personenbeförderung etwas zu verbieten gibt", sagte ein Sprecher des Frankfurter Ordnungsamts. "Wir lassen uns aber nicht drängen."

In Berlin will das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten voraussichtlich in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Fahrervermittlung rechtmäßig ist. "Wir sehen das Ganze sehr kritisch, müssen aber die Einzelfaktoren noch abklären", sagte der Leiter der Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Christoph Krause, der dpa. In der Hauptstadt hatte ein Taxifahrer im Frühjahr bereits eine einstweilige Verfügung gegen Uber vor Gericht erwirkt, vollstreckte sie jedoch unter Hinweis auf wirtschaftliche Risiken nicht. (dpa/rs)

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