BGH-Urteil

Haftung für Speicherplattformen verschärft

04.09.2013
Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Speicherplattformen wie Rapidshare bei der Verletzung von Urheberrechten verschärft.

Ein File-Hosting-Dienst sei zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle auf Rechtsverletzungen
verpflichtet, "wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet", entschied das oberste Zivilgericht in einem. Dies sei bei Rapidshare der Fall, weil das
Unternehmen seine Umsätze durch den Verkauf sogenannter Premium-Konten erziele. Diese seien für massenhafte Downloads geschützter Inhalte attraktiv (Az.: I ZR 80/12). (dpa/tö)

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