Einführung von Geschäftssoftware

Leitfaden für erfolgreiches IT-Projekt-Management

Dr. Andreas Schaffry ist freiberuflicher IT-Fachjournalist und von 2006 bis 2015 für die CIO.de-Redaktion tätig. Die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Berichterstattung liegen in den Bereichen ERP, Business Intelligence, CRM und SCM mit Schwerpunkt auf SAP und in der Darstellung aktueller IT-Trends wie SaaS, Cloud Computing oder Enterprise Mobility. Er schreibt insbesondere über die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen IT und Business und die damit verbundenen Transformationsprozesse in Unternehmen.
Helmut Strohmeier: Projekt-Verträge in der heutigen Form, wie etwa die Werksverträge, werden nicht auf den späteren Erfolg hin gestaltet. Es geht hauptsächlich darum, den möglichen Misserfolg abzusichern und dafür einen Schuldigen zu haben.
Helmut Strohmeier: Projekt-Verträge in der heutigen Form, wie etwa die Werksverträge, werden nicht auf den späteren Erfolg hin gestaltet. Es geht hauptsächlich darum, den möglichen Misserfolg abzusichern und dafür einen Schuldigen zu haben.

Je höher der Reifegrad, den eine Organisation erreicht, umso schneller und besser lassen sich auftretende Probleme erkennen und beheben. Ziel ist - analog zum Qualitäts-Management - die Implementierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses für das Projekt-Management.

Gute Verträge schaffen Sicherheit

Ein fehlerfreies Projekt gibt es grundsätzlich nicht. Deshalb gilt: Aufgaben, Leistungen und Ziele müssen vertraglich klar, verbindlich und eindeutig geregelt sein, denn die Anschaffung und Einführung einer neuen Geschäfts-Software ist eine strategische Investition. Diese soll im Ernstfall nicht durch schlampig ausgearbeitete Verträge zum juristischen Rohrkrepierer werden.

Für Kauf und Einführung von Software schreibt der Gesetzgeber - zumindest in Deutschland - keine bestimmte Vertragsart vor. In den meisten Fällen wird diese jedoch vom Software-Anbieter vorgegeben, etwa durch Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen. Von entscheidender Bedeutung für den Kunden ist, dass im Vertrag eine förmliche Abnahme des eingeführten Software-Produktes oder -Systems vereinbart wird.

Gibt es diese nicht, wird der Vertrag als normaler Kaufvertrag behandelt und der vereinbarte Preis ist sofort zahlbar. Arbeitet die Software fehlerhaft, ist der Kunde in der Beweispflicht. Mit einem Werkvertrag lassen sich diese Klippen umschiffen.

In der öffentlichen Verwaltung regeln die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) die Rechtsgeschäfte im IT-Bereich. Die EVB-IT bestehen aus bestimmten Vertragstypen, etwa für Kauf, Dienstleistungen sowie Instandhaltung.

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