Viele Firmen erfüllen die Minimalanforderungen nicht

Lizenz-Management: Eine Pflicht für jedes Unternehmen

06.03.2006
Von Thomas Feil
Sie arbeiten täglich damit - doch wenn es um das Management ihrer Software-Lizenzen geht, erfüllen viele Unternehmen noch nicht einmal das Minimum. Das kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben, so der Jurist Thomas Feil.

In der täglichen Praxis fällt immer wieder auf, dass viele Unternehmen kein LizenzmanagementLizenzmanagement eingerichtet haben. Das ist aus mehreren Gesichtspunkten rechtlich bedenklich, wenn nicht sogar leichtfertig. Ein Beispiel: Das Urheberrechtsgesetz enthält in den §§106ff. Straf- und Bußgeldvorschriften. Wer etwa ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk vervielfältigt, also beispielsweise eine Software unerlaubt nutzt, muss mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe rechnen. Selbst der Versuch ist bereits strafbar. Alles zu Lizenzmanagement auf CIO.de

Daneben sieht das Urheberrechtsgesetz auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Rechtsverletzer vor: Neben dem Unterlassungsanspruch und dem Anspruch auf Vernichtung und Überlassung der Vervielfältigungsstücke ist ein Schadensersatz zu zahlen, wenn unerlaubt Software genutzt wird.

Nicht nur aus diesem Grund sollten sowohl IT-Abteilung als auch Geschäftsleitung den Bereich Lizenzmanagement organisieren. Zumal ein positiver Nebeneffekt auftritt: Viele der Überlizenzierungen, die in Unternehmen auftreten, können frühzeitig erkannt werden, so dass mit den betrieblichen Ressourcen sorgfältig umgegangen wird.

Das Lizenzmanagement umfasst folgende Punkte:

  • Anlegen einer Datenbank zu Bestandsaufnahme und Nachweis der Softwarelizenzen: Für den Nachweis des rechtlichen Bestandes einer Softwarelizenz sind die entsprechenden Original-Dokumente zu archivieren. Eine generelle Regel für die Art des Archivierens gibt es dabei nicht, denn die Softwarehersteller verhalten sich sehr unterschiedlich. Während zum Beispiel bei Microsoft verschiedene Lizenzbestandteile, die auch über das Internet abgefragt werden können, zu hinterlegen sind, genügt bei anderen Softwareherstellern der Nachweis durch eine Rechnung, einen Softwarevertrag oder eine andere Urkunde.

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