Healthcare IT


Wenig Fortschritte

Neuer Praxisleitfaden für die Gesundheits-IT

19.04.2013
Von Hartmut  Wiehr
KIS, PACS und andere digitale Dokumentensysteme haben sich noch nicht durchgesetzt. Ein Buch beschreibt die Ist-Situation und skizziert die Zukunft.

Eines der erstaunlichsten Resultate des Buchs der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) "gmds-Praxisleitfaden – Dokumentenmanagement, digitale Archivierung und elektronische Signaturen im Gesundheitswesen" kommt gleich in einem der einleitenden Kapitel zur Sprache. Dort verweisen die Autoren unter der Überschrift "Ist-Situation" auf mehrere empirische Untersuchungen. So sah 2007 die Situation noch wie folgt aus:

  1. Nur 15 Prozent der etwa 2100 deutschen Krankenhäuser nutzten Bildarchivierungs- und Bildkommunikationssysteme.

  2. 12 Prozent hatten klinische Arbeitsplatzsysteme im Einsatz.

  3. 9 Prozent vertrauten ihre Patientenunterlagen digitalen Archiven an.

Das Buch "gmds-Praxisleitfaden" gibt einen umfassenden Überblick über die Grundlagen von digitaler Archivierung im Gesundheitswesen.
Das Buch "gmds-Praxisleitfaden" gibt einen umfassenden Überblick über die Grundlagen von digitaler Archivierung im Gesundheitswesen.
Foto: Antares

Die Autoren bezeichnen die damalige Situation als "abgeschlossene Phase von Pilotprojekten". Doch was danach kam, sind nur relativ geringe Fortschritte. Zahlenmäßig hat sich nicht so viel geändert: "Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 1100 Krankenhäuser (etwa 50 Prozent) mit mindestens einem digitalen Archivierungssystem (inklusive PACS) ausgestattet sind. Im Bereich der Arztpraxen liegt der Anteil noch deutlich unter 10 Prozent." (Seite 16)

Man muss für die Einschätzung der aktuellen Situation auch berücksichtigen, dass nach anderen Quellen, die ebenfalls im Buch zitiert werden, 69 Prozent der Krankenhäuser Papierarchive besitzen und 47 Prozent scannen Patientendaten nachträglich ein. Digitale Ersterfassung ist mithin noch nicht so verbreitet. Ob Papiervorlagen wirklich nach dem Scan- oder Verfilmungsvorgang vernichtet werden, dürfte in vielen Fällen fraglich sein.

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