IT-Recht

Nutzung privater E-Mails im Unternehmen

Oliver Häußler arbeitet als freier Journalist und Moderator in der IT- und Telekommunikationsbranche. Seine journalistischen, wirtschaftlichen und technischen Erfahrungen sammelte der Kommunikationswissenschaftler während seiner über 20 Jahre langen Tätigkeit als Chefredakteur von renommierten Fachzeitschriften wie der Funkschau, FunkschauHandel, NetworkWorld und als Moderator von Kongressen, Webcasts und zahlreichen Podiumsdiskussionen.

Verbot privater Nutzung

Rechtlich einfacher ist es, die private Nutzung von E-Mail und Internet zu verbieten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber nicht die Anforderungen des TKG wie auch des Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstedatenschutz-Gesetzes (TDDSG) erfüllen. Zu berücksichtigen sind die Grundsätze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

In diesem Fall hat der Arbeitgeber das Recht, stichprobenartig zu prüfen, ob die Internet- oder E-Mail-Nutzung für dienstliche Zwecke erfolgt. Er muss den Arbeitnehmer aber auf mögliche Überwachungsmaßnahmen und Sanktionen hinweisen. Wie bei einem Geschäftsbrief hat der Arbeitgeber in diesem Fall das Recht auf Vorlage von E-Mails.

Um die Einhaltung des Verbotes zu kontrollieren, darf der Arbeitgeber die betreffenden personenbezogenen Daten erfassen und stichprobenartig auswerten.

Zur Startseite