IT-Recht

Nutzung privater E-Mails im Unternehmen

Oliver Häußler arbeitet als freier Journalist und Moderator in der IT- und Telekommunikationsbranche. Seine journalistischen, wirtschaftlichen und technischen Erfahrungen sammelte der Kommunikationswissenschaftler während seiner über 20 Jahre langen Tätigkeit als Chefredakteur von renommierten Fachzeitschriften wie der Funkschau, FunkschauHandel, NetworkWorld und als Moderator von Kongressen, Webcasts und zahlreichen Podiumsdiskussionen.

Verbote demotivieren

Kommt er seiner Kontrollpflicht nicht nach, werden die Mitarbeiter weiterhin privat mailen und surfen. Das heißt, der Arbeitgeber muss Prozesse einrichten, um das Verbot dauerhaft zu überwachen. Bei Verstößen muss eine Bestrafung erfolgen. Ein Strafkatalog ist zu entwickeln.

Solche Maßnahmen verschlechtern in der Regel das Betriebsklima und demotivieren die Mitarbeiter. Außerdem schüren sie Ängste vor Überwachung.

Eine geregelte Erlaubnis dagegen bedeutet für den Arbeitgeber zwar zunächst ein gewisses Risiko. Auf der anderen Seite sollte er jedoch daran interessiert sein, eine Unternehmenskultur mit hoher Selbstverantwortung der Mitarbeiter zu entwickeln, die keine restriktive Überwachung mehr erfordert.

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