Exklusiv-Interview

Post wehrt sich gegen Kritik am E-Brief

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

Eine Ausnahme ist der Sonderfall der Kommunikation von Behörden, den man unter dem Stichwort "Bescheid" kennt. Da, wo die Behörde dem Bürger eine offizielle Urkunde, also einen Steuer- oder Bußgeldbescheid, zukommen lässt, müsste sie diesen eigentlich persönlich übergeben. Sie beleiht die Post aber mit dem Recht, diese Urkunden im Namen der Behörde zu übermitteln. Diese Beleihung soll später mit dem De-Mail-Gesetz auch jedem zertifizierten De-Mail-Provider übergeben werden können. Das ist aber ein Spezialfall, der kein großes Sendungsvolumen umfasst.

Behörden-Kommunikation ist ein Sonderfall mit geringem Volumen

Ein anderer Sonderfall sind Verträge, bei denen nicht nur die Willenserklärung eindeutig zugeordnet werden muss, sondern wo durch die harte Schriftformerfordernis eine persönliche Unterschrift notwendig ist. Also: Wenn man einen Kreditvertrag abschließt, ein Haus kauft oder einen Arbeitsvertrag unterschreibt. Diese Fälle lassen sich nicht durch eine einfache Willenerklärung erledigen. Hierfür gibt es für die elektronische Kommunikation seit rund zehn Jahren das Gesetz über die qualifizierte digitale Signatur. Weil ihr Einsatz in der Praxis aber sehr umständlich ist, hat sie sich im Massenmarkt nicht durchgesetzt.

CIO: Verschiedene Verbände wie der Deutsche Notarverein und der Deutsche Anwaltverein haben kürzlich bei den Anhörungen im Bundesinnenministerium das De-Mail-Gesetz kritisiert. CIO.de berichtete darüber. Das Gesetz bringe keinen Mehrwert, sondern berge zahlreiche Gefahren. Was sagen Sie dazu?

Georg Rau ist von der Kritik der Anwaltverbände überrascht.
Georg Rau ist von der Kritik der Anwaltverbände überrascht.

Rau: Grundsätzlich begrüßen wir es sehr, dass die Bundesregierung die Initiative ergriffen hat und daran arbeitet, den regulatorischen Rahmen für diese Art der neuen elektronischen Kommunikation zu schaffen. Das ist, wie bei allen netzbezogenen Geschäftsmodellen, wie etwa auch beim Mobilfunk, zwingend notwendig. Der Rahmen erzeugt für alle Beteiligten nicht nur Rechts- sondern auch Betriebssicherheit.

Die Kritik der Verbände kenne ich nicht im Einzelnen. Vom Verband der Rechtsanwälte und Notare war ich etwas überrascht, weil ich vermutet hätte, dass gerade dieser Verband die Unterschiede kennt zwischen Willenserklärungen, die man einer Person zuordnen muss, und Spezialkommunikation, die für Notare deutlich höhere Anforderungen erfüllen muss. Dass die Notare unser Angebot für ihre Zwecke nutzen können, ist gar nicht unser Anspruch. Wir wollen eine massentaugliche Infrastruktur schaffen, die deutlich mehr Rechtssicherheit bietet. Meine Sorge ist, dass man sagt: Weil man damit nicht alles machen kann, lassen wir alles so, wie es ist. Es wäre aber doch geradezu widersinnig, gar keine Rechtssicherheit als die bessere Alternative zu sehen.

Noch wichtiger ist, dass man die notwendigen Standards harmonisiert, das hat der Gesetzgeber erkannt. Man kann dies aber nur Schritt für Schritt machen. Es ist unrealistisch, wenn die Notare annehmen, dass ihre Infrastruktur auf das ganze Volk ausgerollt wird. Das hat man jetzt zehn Jahre versucht, und es wird nicht angenommen. Wenn ich als Bürger immer ein Lesegerät und eine Signaturkarte dabei haben muss, klappt es nicht. Beim E-Postbrief muss ich nur einen Browser öffnen und mein Handy dabei haben.

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