Work-Life-Balance im Blick

Sabbatical mit Rückkehrgarantie - geht das?



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Ihr Verhandlungsgeschick ist gefragt

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Jobpause gibt es in Deutschland nicht. Ausnahme: Wenn die Auszeit über ein Teilzeitmodell geregelt wird, fällt sie grundsätzlich unter das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf flexible Arbeitszeitgestaltung gibt. Allerdings kann der Arbeitgeber nach dem TzBfG die Verringerung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Deshalb sind in jedem Fall Ihre Überzeugungskraft und Ihr Verhandlungsgeschick gefragt!

Verdeutlichen Sie Ihrem Chef, dass Ihre Auszeit auch für das Unternehmen ein Gewinn sein wird. Denn nach Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz werden Sie nicht nur neue Erfahrungen und Ideen gesammelt haben, die Ihre Arbeit nachhaltig bereichern. Sie sind auch rundum erholt und ausgeglichen - und damit leistungsfähiger.

Wie gestalte ich die freie Zeit?

Auch eine Möglichkeit: Unternehmen Sie mit ihren Kindern eine Radtour.
Auch eine Möglichkeit: Unternehmen Sie mit ihren Kindern eine Radtour.
Foto: Regus

Was Sie aus Ihrem Sabbatjahr letztlich mitnehmen, hängt ganz wesentlich davon ab, was Sie aus der freien Zeit machen. Ob Sie die freien Monate zum Reisen nutzen wollen, auf einem Bauernhof arbeiten, mit ihren Kindern eine Radtour unternehmen, in einem Kloster entspannen oder sich weiterbilden möchten. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Planung, wägen Sie ab, aber lassen Sie sich dabei immer von Ihren Wünschen und Träumen leiten. Schließlich geht es jetzt nur um Sie! (Computerwoche) Quelle: www.arag.de

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