Software Escrow

Software Escrow Management Services

30.01.2003

Die beteiligten Parteien

Die zentralen Parteien der Escrow-Beziehung sind der Lizenzgeber, der den Quellcode hinterlegt (depositor), der Lizenznehmer zu dessen Gunsten der Quellcode offen gelegt wird (beneficiary) sowie der Escrow-Dienstleister, der für die Vertragsgestaltung, die Verwahrung und die Herausgabe zuständig ist (escrow agent).

Innerhalb dieser Konstellation ergeben sich unterschiedliche Vorteile und Beziehungen der Beteiligten. So ist der der Lizenznehmer Kunde des Escrow-Dienstleisters, bei dem er sich quasi gegen Konkurs, Vertragsbruch oder Schlechterfüllung von Wartungsverträgen durch den Softwareanbieter versichert, indem er den Zugang zum Quellcode und allen notwendigen Entwicklungsumgebungen und Dokumentationen garantiert bekommt.

Der Softwareanbieter kann ebenfalls Kunde des Escrow-Dienstleisters sein und bei diesem pro-aktiv seinen Quellcode zur Verwahrung geben, um potenziellen Kunden oder Investoren eine entsprechende Sicherheit zu signalisieren bzw. garantieren zu können. Speziell für kleine und mittelständische Softwarehäuser kann dies im Konkurrenzkampf gegen die Key-Player ein wesentliches Vertriebsargument darstellen.

Der Escrow-Dienstleister steht also als neutrale Instanz zwischen den beiden anderen Parteien und muss für die sach- und rechtmäßige Verwahrung und Herausgabe des Quellcode Sorge tragen. Seine Aufgaben liegen in der vertraglichen Ausgestaltung der Escrow-Beziehung und der technologischen Umsetzung der Quellcode-Verwahrung. Da die Innovations- und Releasezyklen bei Software sehr kurz, muss der Escrow-Dienstleister eine Infrastruktur offerieren, die Änderungen im Quellcode und zugehörigen Dokumentationen jederzeit bewältigen und Versionskontrollen realisieren kann. Erfolgskritisch ist es für den Escrow-Dienstleister, bestehende Interessenkonflikte zwischen seinen beiden Klienten auszuräumen. So ist naturgemäß der Lizenznehmer an einem starken Herausgabeanspruch interessiert, während der Lizenzgeber versuchen wird, die Barriere für die Herausgabe seines zentralen "intellektuellen Kapitals" (dem Quellcode) so hoch wie möglich zu legen.

Der Escrow-Prozess

Ausgangspunkt des Escrow-Prozesses ist die Einigung der drei Parteien, welche in einem entsprechendem Vertrag mündet. Diese Verträge werden von den Escrow-Dienstleistern weitegehend standardisiert, sollten aber trotzdem individuellen Verhandlungsspielraum bieten. Innerhalb des Vertrages erfolgt eine detaillierte Dokumentation der Hinterlegungs-/Herausgabemodalitäten sowie aller urheberrechtlich relevanter Informationen.

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