Britischer Geheimdienst

Spitzelprogramme von GCHQ rechtens

06.12.2014
Die rechtlichen Regel für die Überwachungsprogramme des britischen Geheimdienstes GCHQ verstoßen nach Ansicht des zuständigen Gerichts nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Das Gesetz stelle den Geheimdiensten keinen Blankoscheck aus, hieß es am Freitag in der Entscheidung des Tribunals, das sich mit Beschwerden gegen Überwachung in Großbritannien auseinandersetzt. Geklagt hatten die Menschenrechtsgruppen Amnesty International, Privacy International und Liberty.

Sie argumentieren, der GCHQ verstoße mit Massenüberwachungsprogrammen wie Prism und Tempora gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel acht und zehn der Menschenrechtskonvention). Die Organisationen wollen sich jetzt mit ihrer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden, wie Amnesty am Freitag mitteilte. Innerhalb Großbritanniens gibt es keine Berufungsinstanz. (dpa/rs)

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