Juristen schmettern Microsoft-Beschwerde ab

Strafverfahren gegen Usedsoft eingestellt

Werner Kurzlechner lebt als freier Journalist in Berlin und beschäftigt sich mit Rechtsurteilen, die Einfluss auf die tägliche Arbeit von Finanzentscheidern nehmen. Als Wirtschaftshistoriker ist er auch für Fachmagazine und Tageszeitungen jenseits der IT-Welt tätig.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat eine Beschwerde von Microsoft abgeblockt und ein Strafverfahren gegen den Gebraucht-Software-Händler Usedsoft endgültig eingestellt. Zwar jubelt Usedsoft über das Urteil lautstark. Eine endgültige Entscheidung im langwierigen Rechtsstreit zwischen dem Zweitverwerter und den Herstellern von Lizenz-Software haben die Juristen aber mitnichten getroffen.

Die letztlich entscheidende Frage, ob die Verfügungsrechte der Hersteller mit dem Verkauf einer Lizenz an ein Unternehmen erschöpft sind, dürfte noch einige Zeit ungeklärt bleiben. Vermutlich so lange, bis der Bundesgerichtshof als oberste Instanz ein Grundsatzurteil gefällt hat.

Den Weg dorthin pflastern diverse Scharmützel zwischen Usedsoft auf der einen Seite und Konzernen wie MicrosoftMicrosoft und OracleOracle auf der anderen. Kämpfe, die sie mit Hilfe von PR-Kampagnen und in Gerichtssälen austragen. Kürzlich verlor Usedsoft ein Gefecht gegen Oracle vor dem Landgericht München I, nun errang das Unternehmen einen Teilerfolg gegen Microsoft. Alles zu Microsoft auf CIO.de Alles zu Oracle auf CIO.de

Im vergangenen Jahr hatte Microsoft das Verfahren gegen Usedsoft angestrengt und dem lästigen Konkurrenten vorgeworfen, Raubkopien anzufertigen. Die Polizei durchsuchte die Büros der Firma in der Münchner Innenstadt, doch letztlich schmetterte die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige von Microsoft ab.

Microsoft erhob dagegen Beschwerde, die nun von der Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen wurde. Die Einstellung des Verfahrens ist rechtskräftig, weil Microsoft auf Rechtsmittel verzichtete.

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